Altneuland
- Journal
- Altneuland
- Volume
- 1 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- [Rezension] / Soskin
- Date
- 1904-02-01
- Page
- Seite 60 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 60 — So werden die Bezeichnungen für die administrative Einteilungdes Landes geflissentlich wie folgt angegeben: Der Wiläjet, statt des allgemein gebräuchlichen das Wiläjet, Sandjak, während es Sandschak heissen müsste (Verney und Dambmann schreiben zwar Sandjak, lesen es aber Sandschak, müssen wir leider dem Verf. erklären), ebenso Dscholan und nicht Djolän. Dagegen schreibt Verf. an anderer Stelle Dschenin, während er Djenin schreiben müsste, um sich treu zu bleiben. Nach einem Voiwort gibt der Verf. im Allgemeinen Teil zuerst die Einleitung, alsdann einen Ueberblick über die Beziehungen des Abendlandes zu Palästina und Syrien vom Mittelalter bis auf die Jetztzeit. Dies ist eigentlich noch der . interessanteste Teil der Arbeit. Auf Seite 6 spricht Verf. von armenischen Massakres von 1860 im Libanon. "Woher kamen die Armenier nach; dem Libanon? Wir kennen nur syrische Maroniten, Drusen, Mohammedaner und einige weniger bedeutende Gruppen von Bewohnern des Libanon. Wir übergehen hier verschiedene kleinere Irrtümer. Der dritte Abschnitt behandelt das Wirtschaftssystem der Türkei in Hinsicht auf Palästina und Syrien. 1. Die Zollpolitik, 2. das Steuersystem, 3. das System des Grundbesitzes speziell in Palästina und Syrien,' 4. das Gewichts- und Masssystem, 5. das Münzwesen, 6. die Rechtsprechung, 7. die öffentlichen Unternehmungen. Die Zollpolitik lässt sich schwer von dem vorhergehenden Abschnitt trennen, da die Beziehungen mancher Länder sich schon in Zoll- und Handelsverträgen erschöpfen. Das Steuersystem scheint aber dem Verf. ganz fremd zu sein. Der Zehnte beträgt jetzt nicht 1172 %> sondern übersteigt schon 121/2°/0. Eine allgemeine Viehsteuer gibt es nicht, und sie beträgt auch nicht 3 Piaster per Kopf, vielmehr zahlt man für Schafe 3 Piaster pro Kopf, alsdann existiert eine Abgabe für Kamele und seit wenigen Monaten für das Rindvieh. Die Militärsteuer versteht Verf. ganz verkehrt. Er sagt Seite 12: „Die Militärbefreiungssteuer trifft in Wahrheit nur die Muselmanen, die Militärdienst leisten müssen." In der Wirklichkeit zahlen nur Nichtmohammedaner — Juden und Christen — die Militärsteuer, da die Mohammedaner dienen müssen. Seite 13 macht uns Verfasser mit folgender Schlussfolgerung bekannt: „Hieraus ist die Wichtigkeit der Erwerbung von Mülkgütern ersichtlich, besonders wenn die erwerbende Person nur juristischer Qualität, also etwa eine Gesellschaft, oder ein Staat ist.** Seit wann können juristische Personen, Gesellschaften oder ein Staat in der Türkei Grund und Boden erwerben, Herr Pinkus? Auf Seite 16 ist die Gewichtstabelle voll von Fehlern, die aufzuführen zu weit führen würde. Im speziellen Teil, dessen „geographische" Einteilung wir schon früher wiedergegeben hatten, mehren sich die Fehler mit jeder Seite. Hier sind sinnstörende Druckfehler von falschen Angaben häufg schwer zu unterscheiden. Solche Fehler sind auf Seite 21, 22, 23, 30, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56 usw. usw. Wenn aber der Verf. die allgemeinen Verhältnisse nicht kennt und sie falsch beurteilt, so müsste er doch wenigstens die speziell jüdischen Kolonien, zumindest ihre Zahl und Lage besser kennen. Da erfahren wir, dass die Kolonien Zichrön-Jacob und Chedera im Sandschak Nabulus (Belka ist gemeint) liegen, während sie zum Sandschak 'Akkä gehören. Im Mutessariflik Jerusalem führt Verf. weder Rehoboth, noch Wadi-el-Chanin, noch Kastinijeh an, dagegen kommt Ekron zweimal vor: einmal als Ekron, gegründet 1884, mit 231 Bewohnern, das anderemal als Maskereth Batja (der zweite Name für dieselbe Kolonie), gegründet 1883 mit 150 Bewohnern (L. F. Pinkus, Palästina und Syrien Seite 57).