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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 324

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 3
Article
Aus Straßburger Judenakten
Date
1892-01-01
Page
Seite 324 (sequence 18)
Language
German
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324 Breßlau: Aus Straßburger Iudenakten. Der Rath lehnte nunmehr auch dies Gesuch ab ^). Der am 5. September 1543 gefaßte Beschluß lautet: <Jhm gütlich abschlagen; man wisse nicht eigentlich, was seine Werbung sein möge; er habe seine Obrigkeit, den Landvogt zu Hagenau; sei ihm der nicht genug, so möge er den Kurfürsten Pfalzgrafen selbst ansuchen'. Josels Bemühungen bei den protestantischen Fürsten und Ständen des Reichs für die Unschuld seiner Glaubensgenossen einzutreten, sind mit dem Jahr 1543 zu Ende. Besseres Gelingen hatte er damit bei dem Kaiser. Auf dem Speyerer Reichstage von 1544 erwirkte er am 3. April von Karl V. ein umfassendes Privileg, welches alle den Juden bisher verliehenen Rechte und Freiheiten bestätigte, insonderheit aber in zwei Punkten Josels Forderungen entsprach Einmal bestätigt Karl den Juden ausdrücklich das Recht <ihre Baarschaften um Zins und sonst zu ihrem Nutzen und Nothdurft' in höherem Maße und mit größerem Zins anlegen zu dürfen, als das den Christen gestattet sei. Und er motivirt diese Genehmigung in bemerkenswerther und ganz mit dem Gedankengang Josels übereinstimmender Weise, indem er betont, daß die Juden zu allen Reichslasten mit Leib, Hab und Gut viel höher als die Christen belegt und angeschlagen würden, daneben aber weder liegende Güter noch andere Hantierung, Aemter und Handwerke bei den Christen hätten oder trieben, wovon sie solche Lasten bestreiten und ihre Nahrung bekommen könnten, sondern allein auf die Verwerthung ihrer Gelder angewiesen seien. Es ist, wie man sieht, ganz derselbe Gedanke, den Josel in seinem Büchlein gegen Bucer in dem Abschnitt über den Wucher ausspricht. Nur der Schlußsatz Josels: Aber so man uns dasselbige schwere Joch abthäte, wollten wir leicht von solchem lassen, — nur dieser Schlußsatz fehlt hier; daran dachte auch Karl V. nicht, dachte er um so weniger, als er eben aus diesem Speyerer Tage eine nicht unbeträchtliche Kontribution den deutschen Juden auferlegt hatte, die er durch Josel einziehen ließ. Der zweite Punkt betrifft die Blutbeschuldigung, die auch in Luthers letzten Schriften gegen die Juden wieder eine Rolle spielte. Karl bezieht sich auf die früheren päpstlichen und kaiserlichen Erlasse gegen diese Anklage, insonderheit auf die dagegen erlassene Verfügung Kaiser Friedrichs^).!) Scheid Revue XIII, 84 sagt zwar: 1e Magistrat aecemllit La ÄemanÄe; ^oselin se renält en Nesse. Aber das ist reine Erfindung. Vom ersteren ist das Gegentheil geschehen, und über das zweite wissen wir schlechterdings nichts. 2) Gleichzeitige Abschrift in dem Sammelband L 1406 des Straßburger Bezirksarchivs. ^) Dies Stück aus der Urkunde ist gedruckt bei Scheid, List, äes Mis ä'^Isaee S. 387.

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