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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 271

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 2
Article
Ueber das Alter der allgemeinen Kammerknechtschaft in Deutschland
Date
1892-01-01
Page
Seite 271 (sequence 3)
Language
German
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Miscellen. 271 gewordene Ausdrücke zu beseitigenWenn trotzdem die Datirung nach der Zeit des Judenbischofs Salmann und der Ausdruck „Wormser Juden und ihre Genossen" stehen geblieben sind, so werden wir dies uns genau so erklären können, wie Stobbe die erste Anwendung dieser auffallenden Ausdrücke durch Heinrich IV. erklärt hat. Wie Heinrich das Privileg dem Salmann und seinen Genossen, also einzelnen Juden, verlieh, so hat es Friedrich den Nachkommen jener, wiederum einzelnen Juden, bestätigt, und die Urkunde beweist daher nichts für die allgemeine Kammerknechtschaft. Es ist dann aber auch nicht anzunehmen, daß die Worte „euiu aä cavaei-am nostram attineant" erst 1157 hinzugesetzt worden sind. Die Urkunde schuf durchaus nichts Neues oder Besonderes. Daß einzelne Juden für ihnen gewährte besondere Rechte auch besondere Abgaben an die königliche Kammer übernehmen kommt schon in karolwgischer Zeit vor und da die Kanzlei Heinrichs des IV. für die Judenprivilegien von 1090 eine karolingische Vorlage benutzt hat^), so ist nicht zu bezweifeln, daß die fraglichen Worte schon damals eben aus dieser karolingischen Vorlage in das Wormser Privileg übergegangen sind. Sie sind nichts anderes als eine zeitgemäße Umformung des karolingischen „x)artidu3 xalatii vostri üäeliter äeservire" ^). Hiernach glaube ich wiederholen zu dürfen, daß erst die Urkunde von 1182 eine Erwähnung der allgemeinen Kammerknechtschaft enthält. 3. Kleine Seiträge zur Geschichte der Juden in der Stadt Breslau (1347 und 13Z1). Von I. Landsberger. I. Ludwig Oelsner sagt in seinem Artikel: „Schlesische Urkunden zur Geschichte der Juden im Mittelalter" (Archiv österreich. Geschichtsquellen XXXI, x>. 80/81): „Diese Frage (ob nämlich die Juden überall in der Stadt Breslau nach 1349 wohnen konnten) beantwortet das 15. Jahrhundert mit dem Vorhandensein einer Judengasse in Breslau". — Diese Behauptung ist indessen insofern unrichtig, als nicht erst seit dem t) Hoeniger S. 149. y Breßlau in dieser Ztschr. I, 152 ff. 3) ^orw. imx. 31. Nonum. 6sriu. Ki8t. k'ormula.s x. 310.

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