Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 2
- Article
- Ueber das Alter der allgemeinen Kammerknechtschaft in Deutschland
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 269 (sequence 1)
- Language
- German
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Miscellen. 269 III. MsceKen. 1. lieber das Alter der allgemeinen Kammerknechtschaft in Zeutschland. Von I. Aronius. Eine Aeußerung Richard Schröders giebt mir erwünschte Veranlassung, hier eine Untersuchung nachzuholen, die in meinen „Regesten zur Geschichte der Juden im fränkischen und deutschen Reiche" keinen Platz hat finden können. Von der Kammerknechtschaft der deutschen Juden sprechend sagt Schröder, eine eigentliche Organisation des Judenschutzes scheine nicht vor Friedrich I. erfolgt zu sein, „dessen Wormser Judenprivileg von 1157 zuerst den Satz aussprach, daß alle Juden aä eamsraw. nostraiu attiueaut; ihnen war also schon damals für die ihnen gewährten Privilegien eine bestimmte Abgabe an des Königs Kammer auferlegt"Dem gegenüber habe ich die erste Erwähnung der allgemeinen Kammerknechtschaft erst in der Urkunde Friedrichs I. für die Regensburger Juden von 1182 gefunden-). In Schröders Bemerkungen liegt eine kleine Ungenauigkeit vor, da in dem Privileg von 1157 nicht von allen Juden, sondern eben nur von Wormser Juden die Rede ist. Wenn indessen alle Wormser Juden damals schon Kammerknechte waren, so ist nicht zu bezweifeln, daß die übrigen Juden Deutschlands bereits in derselben Lage gewesen sind. Es kommt also alles darauf an, ob das Wormser Privileg von 1157 sich auf alle Wormser Juden bezieht. Das Privileg ist eine Bestätigung eines älteren, welches von Heinrich IV. zur Zeit des Judenbischoss Salmann für die Wormser Juden und ihre Genossen (<suä6i3 äe ^orwaeia et eeterls soäalidus suis) ausgestellt worden ist. Schon Stobbe hat aus der auffallenden Datirung und dem sonst ganz i) Lehrbuch der deutschen Rechtßgeschichte S. 451. Siehe das Privileg in dieser Ztschr. I, 137 ff. -) Regesten Nr. 314 l