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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 215

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1892-01-01
Page
Seite 215 (sequence 22)
Language
German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig BLrne's über jüd. Dinge. 215 bez. der Schnurgasse ausgefallen seien, so sei es ja darum „nicht weniger wahr, daß Juden von jeher Gewölbe dahin gehabt haben und noch haben". (Nach den jüdischen Eingaben seit 40 — 60 Jahren.) — Der Fürst jedoch hielt es mit dem „wie bisher": Die Worte blieben und die „Schnurgasse" fiel.?5 55 N 5. Vermischte Zusätze. — Berichtigungen. Zur Einleitung, IV, 214 Note, ist noch die Steitz'sche Charakteristik des durch seine gemeinnützige Thätigkeit bekannt gewordenen Jacob Süskind Stern nachzutragen. „Jakob Süskinv Stern", sagt Steitz, „ist gegenwärtig als veputirter in Paris — vercheidigt die Gemeinde auf allen Seiren — und ist doch veoloA im wahren Sinne des Wortes — außerdem aber ein sehr geschickter und verständiger Mann". Zu IV, 247 f. In dem Satze des § 41 der Srättigkeit „Jeder jetzt dahier lebende Familien Vater hat für sich und seine Nachkommen ein für allemal einen bestimmten deutschen Familien-Namen zu wählen und sich mit diesem einschreiben zu lassen; er darf sich dessen allein in allen gerichtlichen, öffentlichen und Privathandlungen bedienen" ist der Nachdruck auf die hier gesperrten Worte zu legen. Neue Familiennamen sich zuzulegen hatten die Juden der Stadt Frankfurt (wie immer es auch auf dem Lande im späteren Großherzogthum ausgesehen haben möge) um 1807 kaum nöthig; schon in einer um 1721 auf gestellten Tabelle wird fast die ganze Frankfurter Judenschaft mit deutschen Familiennamen, vielfach denselben, welche noch heute eristiren, aufgeführt. Ich komme vielleicht hierauf bei einer anderen Gelegenheit zurück. Dagegen wäre es möglich, daß auch 1807 noch Schwankungen in der Namensführung bestanden, indem z. B. manche Juden zuweilen mit ihrem Familiennamen, zuweilen mit ihrem Vornamen bez. Namen des Hauses gezeichnet hätten; jedenfalls hat K 41 die Beseitigung solcher Unsicherheiten im Auge gehabt. Zu IV 252 f. Note. Das Compostell hat die jüdische Gemeinde, laut Rescript des Großherzogs vom 9. April 1810 um 50000 Gulden erkauft und bis vor wenigen Jahren besessen. Zu einem Ankauf des Dominikanerklosters und des Frohnhofs ist es dagegen nie gekommen. Zur Textausgabe. Die „Freimüthigen Bemerkungen" lassen erkennen, daß bereits der jugendliche Borne, wie nochmals der reife Schriftsteller, an dem einmal Niedergeschriebenen außerordentlich wenig zu ändern Pflegte: haben wir doch, namentlich im Abdruck des Hauptstücks IV, 224—274 sämmtliche Varianten, die auch nur einigermaßen eine Sinnes- oder stylistische Verschiedenheit ergeben berücksichtigt u. nur die Correkturen offenbarer Schreibfehler weggelassen. Nachzutragen wären allenfalls noch aus dem HaupLstück 225,8 früher dem „Altar"; id. 18 fr. „zu lassen"; id. 9 v. u. „wohl" eingeschoben. 233, 1 fr. „sonst mit"; 235, 10 v. u. stand „anqrei^sen^; 243. 11 fr. „anwenden wollte" st. „wollte — lassen"; 252, 4 fr. „Be'st^en^ st. „Vortheil"; 259, 18 v. u. fr. „Würden nicht". — Nicht berücksichtigt wurden das zuweilen vorkommende Fehlen der Verdoppelungsstriche („kan" statt „kann"), offenbare Versehen in Setzung der Umlautzeichen", Undeutlichkeiten in der Abtheilung zusammengesetzter Worte. —Errata. IV 236 v.u. lies „Moses" gesperrt; 251,4 der Noten l. „Aug." st. „Sept." V, S. 212 Z. 7 ff. v. u.: I-axsus im Original.

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