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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 195

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 2
Article
Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüdische Dinge
Date
1892-01-01
Page
Seite 195 (sequence 2)
Language
German
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Schnapper-Arndt: Jugendarbeiten Ludwig Börne's über jüd. Dinge. 195 „gedrückt, weil wir zwar wünschen, 24000 fl. xer Jahr erhalten zu können, „aber dagegen selbst gestehen müssen, daß sie uns sehr hoch gegriffen scheint; „indem die bisherige unter mancherlei? gehässigen Nahmen vorkommende Zahlungen an die Recheney zwischen 9000 bis 10000 fl. stehen; die höhere „Renten-Gebühren aber schwerlich mehr als 6000 bis 7000 fl. betragen „können. Daher es rathsam seyn wird, erst zu versuchen, wie hoch die jüdische „Gemeinde hierinn zu bringen seyn werde." Zn dem von Seeger und Beust gezeichneten Berichte über den Akt vom 4. Januar, aus dem in der Einleitung schon ein Passus mitgetheilt worden^), heißt es ferner über denselben Gegenstand: „Die in der höchsten Originalausfertigung 8 63 noch nicht ausgeworfenen „Summen des jährlichen Concessionsgeldes haben wir, nach einer der höchsten „Instruktion gemäß vorgenommenen ungefähren Berechnung ver ourch dieselbe „abolirten bisherigen Abgaben, auf 22 000 fl. bestimmen zu müssen geglaubt. „Euer Hoheit geruhen hiebeh aus der Anlage Sich des Verzeichnisses dieser Ab- „gaben, welches die Judenschaft vorhin selbst, obgleich unter sehr verunstalteten „Namen übergeben hatte, wieder gnädigst zu erinnern, und aus der ferneren „Anlage die Erläuterungen und Rechnungs Auszüge zu entnehmen, durch welche „der Geheime Finanzrath und Rechenei vexmiatus Steitz deren jährlichen Be- „trag, so viel als möglich gewesen, aus den Rechnungen zu eruiren bemüht „gewesen ist. Ob nun gleich die Summe selbst auch mit Hinzurechnung der „Besoldungen des künstigen fürstlichen Commissairs und Gemeinde Schreibers „noch nicht bis auf fl. 22000 steigt, so wird doch dieses Eversum der Billigkeit um deßwillen ganz gemäß sehn, weil auch diejenige weitere Verringerung „der öffentlichen Einnahmen, welche von dem, was die einzelnen Juden „künftig weniger, als vorhin zu entrichten haben werden, namentlich bei Ab- „rentung der Weine, am Zoll, an Unterkauf und andern Taren hinzugerechnet „werden muß, über welche sich der Betrag aus den Rechnungen nicht hat ergeben lassen, weil in derselben keine abgesonderte Rubrik dessen was hierunter „von den Juden, im Gegensatz der Christen eingehet, angeführt ist^ausserdem „aber andere Hieher gehörige Lasten, wie z. B. die Natural Wachtdienste „schon ihrer Natur nach, keines andern als eines willkürlichen Geldanschlages „ex aeyuo et bono fähig sind". Das Protokoll vom 4. Januar 1808 enthält eine für die jüdische Sondergeschichte sowohl, wie für die Frankfurtische Finanzgeschichte interessante Aufzählung der reluirten Abgaben in 29 Posten; ich will dieselben hier in der Weise durchgehen, daß ich jeden einzelnen zunächst im Wortlaut des Protokolls — welches keine Zahlenbeträge enthält ^) — aufführe und weitere Details, wie sich mir solche aus anderen Stellen der benutzten Primatischen Akten^), Bd. IV, S. 211. H Irreführend in dieser Beziehung der betr. Abdruck in „Historisch-juridische EntWickelung der unveränderten Unterthanspflicht Jüdischer Gemeinde zu Frankfurt am Main und des Rechtsbestandes aller eigenthümlichen Iuden-Gesälle dieser freien Stadt" 1817. 3) S. besonders die Schätzungen des Finanzraths G. Steitz in ^.ets. eomra. Zen. II, wo dieselben eine Anlage zu einem Seeger'schen Vortrag an den Conferenz- Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden in Deutsch!. V. 13

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