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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 178

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1892
Issue
Heft 2
Article
Hebräische Drucke in Deutschland
Date
1892-01-01
Page
Seite 178 (sequence 25)
Language
German
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178 Steinschneider: Hebräische Drucke in Deutschland. bei Jo. Friedr. Unger; hebr. und deutsch (mit latein. Lettern) gegenüberstehend, 15 S. in 8(k. Bibl.). Das andere patriotische Sekir Kannen ^e-Simeka, Gesang der Freude am Tage der Huldigung . . Friedr. Wilhelm des Zweiten in denen . . Pohlnischen Provinzen. Gesungen von der jüd. Gemeinde zu Posen ^) am 7. May 1793, hebr. u. deutsch, 8 Bl. (Zedner 482, im Letterb. V, 38; Pinner S. 76 u. 22) dürste nicht in Dyhrenfurth, wie Zedner vermuthet, sondern in Berlin gedruckt sein. Nach Analogie von 1798 dürste dazu gehören: l'eKlla deaä Kekelom Ka-Neleek, Gebet um die Wohlfahrt unseres Königs . . Am Tage der Huldigung in Posen und in anderen Judengemeinden in Andacht zum Himmel geschickt am 7. Mah 1793; hebr. u. deutsch (4 Bl. fol., k. Bibl.); dasselbe Titelbl., aber für Posen steht Warschau, jedoch anderer Text und kein Datum (4. Bl. fol. daselbst). Gegen Anfang 1793 erschien höchst wahrscheinlich ein, für die Geschichte der Berliner Gemeinde wichtiges Aktenstück in deutscher Sprache mit hebräischen Lettern, welches bei Pinner 1. e. S. 74 n. 10 sehr kurz und ungenau beschrieben ist und auf der k'önigl. Bibliothek sich findet. Es besteht aus einem Titelblatt und 9 anderen Blättern in Groß-Folio; der Titel lautet „Norm für die sämmtlichen Mitglieder des Administrationscorps der jüdischen Gemeinde in Berlin". Das Aktenstück selbst beginnt mit einer Einleitung, worin ein kurzer, in deutschen Lettern abgedruckter Beschluß vom 15. November 1792. Die Norm zerfällt in X Abschnitte, nämlich: I. Vorschriften, nach welchen die '"!^ durch's Loos gewählt werden sollen. II. Obliegenheiten der Parnasim. III. Oblieg, der Kobim (Oonira). IV. Oblieg, der AaddÄe 2eSaka. V. Oblieg, der Aodim jVID^ (zur Abtragung von Schulden). VI. Oblieg, der 8ekarvekokim. VII. Oblieg, der Rechnungsrevisoren NN). VIII. Oblieg, des „Obhuts-Ausschusses". IX. Oblieg, der verschiedenen kaddaim, welche mit den Finanzgeschäften der Gemeinde in Verbindung stehen. X. Vorschriften, nach welchen die Glieder der Schätzungskommission durch's Loos gezogen werden sollen. Dem Berliner Exemplar ist ein Blatt beigebunden mit der Überschrift „Ltat von den bestimmten jährlichen Ausgaben", worin sämmtliche Gemeindebeamten mit Namen aufgeführt, aber die betreffenden Summen nicht ausgeworfen sind. Unter dem Datum I.Adar II. 554 (1794) sind 13 Personen unterschrieben, die erste ist Elchanan Nauen. ') Perles, Gesch. d. Juden in Posen, S. III erwähnt dieses Stück nicht, welches auch Halberstam (in Bielitz) seit 1887 besitzt u. zw. zusammengebunden mit dem zu nennenden Gebet.

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