Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2259275-2259319-2259321-2264867--1906-2264961- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
74 Geiger : Die Ertheilung des Bürgerrechts an die Juden in Frankfurt. 1811. schaft eines von den Mächten eingerichteten General-Gouvernements wurde am 14. Decbr. 1813 die Wiederherstellung der alten Municipalverfassung beschlossen ^). Mit der alten Verfassung kehrten auch bald die alten Bedrückungen der Juden zurück. Von der durch das General-Gouvernement eingesetzten Conunission der Dreizehner war noch ausgesprochen wordendaß man der jüdischen Gemeinde das Bürgerrecht nicht entziehen könne, doch waren schon in dieser Denkschrift vom 9. März 1814 Beschränkungen in Aussicht genommen, in der (Juli 1814) erschienenen „Kapitulation der freien Stadt Frankfurt" hieß es schon: „Wegen der bürgerlichen und Gemeinheitsverhältnisse der israelitischen Maubensvmvandten und der Behandlung der zur letztern gehörenden Gegenstände bleibt die Bestimmung vorbehalten". So ging es Schritt sür Schritt zurück, bis durch die neuen Bestimmungen die alten traurigen Zustände fast völlig wiederhergestellt waren ^). Doch gehört eine Schilderung dieser Wiedereinführung abgelebter Bestimmungen nicht in diesen Zusammenhangs). 2) Kriegk a. a. O. S. 537. 550. 2) Nach den in der „Darstellung" Beil. S. 31 ff. mitgeteilten Aktenstücke. 2) Der Kürze halber sei auf Grätz XI., S. 322 fg., 340 fg. verwiesen. — Das. S. 313 fg. ist von der Emanzipation im Jahre 1811 die Rede. -l) Eine Kleinigkeit, die einigermaßen in den Zusammenhang des vorstehenden Aufsatzes gehört, soll hier erwähnt werden. Sie ist den Akten des Frankfurter Stadtarchivs (UM. A. 23 Nr. 64) entnommen. Am 22. Aug. 1807 wird die fürst- Uch-primansche Oberkuratel des Schul- und Studienweseus beaustragt, den Schutzjuden Aaron Herz Neinganum über eine von ihm eingereichte, übrigens nicht bei den Akten befindliche Bittschrift zu vernehmen und sich darüber gutachtlich zu äußern. Das Gutachten Seegers beginnt mit den Worten: „Die vielen deutschen Sprachfehler, von welchen die bemerkte Vittschrift nnd deren Anlagen wimmeln, erwecken kein günstiges Vorurtheil für das literarische Interesse, welches das projectirte Wochenblatt haben wird. Sofern es jedoch Niemand andern Eintrag lhut und nichts Anstößiges auswählt, ist dem Supplikanten meines Erachtens wohl zu gönnen, wenn er Subscribeuten und Leser dazu findet und durch sie einen Erwerb". Keinesfalls aber dürfe er in sein Wochenblatt 'Anzeigen von jüdischen Hnrathen, Geburten und Sterbefälleu aufnehmen, da beides dem Privileg des Frankfurter Jntelligenzdlattes zuwiderlaufe; ferner könne eine Beilage dieses Wochenblattes in hebräischer oder jüdisch-deutscher Sprache nicht stattfinden, „da man nie mit Zuversicht wissen würde, was auf diesem Wege unter der jüdischen Gemeinde verbreitet werde und ob nicht diese Beilage namentlich ein Mittel des jüdi'cheu Obscurantismus sein würde". Außerdem müsse er seiu Blatt unter Censnr herausgeben und für die Kosten aufkommen. Endlich könne ihm ein Nachdrncksprivilegium nur für die Staaten seiner Hoheit gegeben werden. — Ob das von Reingannm geplante Wochenblatt erschienen ist, vermag ich nicht anzugeben. Immerhin ist die Nachricht von dem Plane und die Art, wie die Staatsregierung ihm gegenüber Stellung nahm, interessant genug.