Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1892
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand
- Date
- 1892-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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3 Kracauer: Die Juden Frankfurts im Fettmilch'schen Aufstand 1612—1618. Da nahmen sich wieder die Commissarien der Juden an. Sie befahlen diese beim Betreten der Stadt unbehelligt zu lassen und alle gegen sie in Pfand- und Schuldsachen getroffenen Maßnahmen zurückzunehmen ^). Noch einen anderen Erfolg hatten die Juden um diese Zeit zu verzeichnen. Das Kammergericht zu Speyer wies endlich die Klage des Ausschusses bezüglich der Höhe des Zinsfußes kostenfällig ab und bestimmte diesen gemäß § 22 des Bürgervertrages Aber wie wenig wollte dieses bedeuten, wenn die Erfüllung ihres sehnsüchtigsten Wunsches, die Zurückführung in ihre Vaterstadt, sich von Tag zu Tag hinzog. Die Hauptschuld an dieser Verzögerung traf die Commissarien; denn Mathias war geneigt, die Bitten der an seinen Hof geschickten jüdischen Abgesandten zu erfüllen. Bereits am 29. September 1614 3) schreibt er hierüber den Commissarien und dann noch öfters ^). Aber diese hielten den Termin für verfrüht, da die Bürgerschaft noch zu schwierig sei und ihr erst Furcht eingejagt werden müsse ^). Die Wiedereinführung der Juden, riethen sie dem Kaiser, möge erst dann vorgenommen werden, „bis im Hauptwerk ein Anfang zur Exemtion gemacht sei". So mußten sie erst den Ausgang der Processe gegen die Verhafteten abwarten. Doch um einstweilen wenigstens etwas für die Juden zu thun, verlangten jetzt die Commissarien im Namen des Kaisers vom Rathe und der Bürgerschaft vollständige Entschädigung derselben im weitesten Sinn des Wortes für die entwendete Habe, Wiederaufbau der demolirten Häuser, sowie Reparatur des zerstörten Thores der Judengasse ^). Sie riethen, diesem Befehl ohne Widerrede sofort nachzukommen; nur dann könne der Groll des Herrschers einigermaßen beschwichtigt werden. Bezüglich des Thores beschloß der Rath nachzugeben; es sollte, „weil es nun einmal sein mußte" 7), baldigst eingehenkt werden; um so drückender erschien ihm die Forderung, daß er selbst, sowie die Bürgerschaft den Schadenersatz leisten solle; den müßten, behauptete er, nur diejenigen leisten, die sich activ an der Beraubung betheiligt hätten. Er thue schon zur Genüge seine Schuldigkeit, daß er nach den gestohlenen Sachen fahnde und sie sich abliefern lasse. Er wollte übrigens „die Juden beschicken und ihnen allert) loru. II H.et. 74 und Brgm. 5. VI. 1615. y Kais. Com. vom 7. VII. 1615 Bd. 50. s) 1. e. Bd. 24. 4) I. e. Bd. 41. 5) 1. e. °) Brgm. 11. VII.; ^om. ^et. 81. 7) 1. e. 83.