Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 3
- Article
- Aus Briefen von und an Emil Schulze
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 384 (sequence 7)
- Language
- German
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384 Miscellen. bekannte Schicksal bereitet, wieder heim, um seine Studien dann in Göttingen fortzusetzen. Auch dort trat er oft auf Mensur. Schulze berichtet dies dem Freunde Bülow stets in scherzhaften Ausdrücken und mit einem Anflug von Neid. Er selbst hat sich niemals geschlagen, schon seiner großen Kurzsichtigkeit wegen. Das Jahr 1813 brachte, wie überall, so auch in diesem Kreise, eine tiefgehende Wandlung der Anschauungen hervor. Statt für Voltaire schwärmte man nun für die deutschen Romantiker; man wurde in den Sitten schlichter und keuscher; wie früher eine gewisse Freigebigkeit mehr Sache der Mode als der Ueberzeugung gewesen, so nun die Frömmigkeit. Der „Ekel für die Politik" wich der Begeisterung für Deutschlands Einheit und Größe, wenn auch noch viele an der Anschauung festhielten, Hannoveraner und Preußen seien doch „verschiedene Nationen". Wie sich nach den Befreiungskriegen die sociale Stellung der Juden gestaltete, ist aus anderen, wichtigeren Quellen genügend bekannt. Schulze selbst verkehrte über 1813 hinaus nur noch mit Gans, der Tribunals-Procurator in Celle, dann Anwalt daselbst wurde. Weichardt's Conversations-Lexicon von 1846 nennt ihn „ebenso achtungswerth durch seinen redlichen Character als verdient durch seine auf Fortbildung des Rechtswesens berechneten Schriften" und fügt bei, daß er auch als Vertheidiger der Osteroder und G'öttinger Gefangenen fungirt. Aus der „Allgemeinen Zeitung" von 1830 und 1831 ist zu entnehmen, daß sich Gans damals durch sein mannhaftes Eintreten für seine Clienten einen großen Ruf durch ganz Deutschland erworben. (Es waren dies bekanntlich die Führer der „Revolution von Osterode" im September 1830, König und Freitag, und die Häupter der G'öttinger Bewegung vom Januar 1831, Eggeling, Schuster, Rauschenplatt u. A.) Jener Pflichten seines Standes eingedenk, welche er selbst in seinem vielgerühmten Buche: „Bon dem Amte der Fürsprecher vor Gericht" aufgestellt, nahm er sich der Angeklagten mit einer Energie an, wie sie vor ihm kein deutscher Anwalt in einem politischen Processe zu bekunden gewagt. Die Regierung, der dies höchst unbequem war, ließ ihn „wegen ungebührlicher Haltung" zu dreiwöchentlicher Haft verurtheilen, was natürlich nur die Folge hatte, die Popularität des Gemaßregelten, so wie seinen Kampfesmuth zu erhöhen. Eine Schrift, die er gegen den Grafen Münster, den hannöverschen Minister-Präsidenten, erscheinen ließ, führte den Sturz dieses Staatsmanns herbei. Auch an den Verfassungskämpfen von 1837 bis 1840 hat der tüchtige und muthige Mann energischen Antheil genommen. Er ist 1843 zu Celle, kaum 55 Jahre alt, gestorben.