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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 283

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Berliner Börsenordnungen 1738 und 1805
Date
1890-01-01
Page
Seite 283 (sequence 1)
Language
German
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Miscellen. 283 3. Berliner Börsenordnungen 1738 und 18V3. Von Ludwig Geiger. In keiner mir zugänglichen altern oder neuern Darstellung oder Urkundensammlung findet sich eine Erwähnung der in der Überschrift genannten durch die Berliner Kaufmannschaft, richtiger durch die vereinigten beiden Gilden, die Materialisten- und die Tuch- und Seidenhändler-Gilde beantragten und vom König bestätigten beiden Börsenordnungen. Selbst die zur Feier des 50jährigen Bestehens der Corporation der Berliner Kaufmannschaft am 2. März 1870 veröffentlichte Festschrift weiß von diesen zwar unbedeutenden aber für den Geschichtsschreiber keineswegs unwichtigen Anfänge eines Berliner Börsenverkehrs nichts. Von diesen im Geh. Staatsarchive zu Berlin ^) gemachten Funden Näheres zu berichten, ist hier nicht der Ort. Nur auf die Art und Weise soll hingewiesen werden, wie in diesen Ordnungen der Juden gedacht wurde. Die damalige Lage der Juden in Berlin, die vielfachen Beschränkungen, die ihnen durch das General-Privilegium von 1736 auferlegt waren, sind in meinem Buche „Geschichte der Juden in Berlin" genügend geschildert. Dem Krämergeist der Kaufleute schienen die Gesetze noch nicht drückend genug. Sie wachten eifersüchtig über ihre Rechte und schrien, sobald sie die Beeinträchtigung derselben vermutheten, nach der Polizei. So beantragte die Materialistengilde 1733 2), als die Erneuerung ihres Privilegs beabsichtigt war, man solle den Juden streng verbieten, mit den den Gildemitgliedern zustehenden Artikeln Handel zu treiben, besonders mit Knaster-Taback, Kaffee und Thee. Aehnlich verfuhren beide Gilden, als sie jene erste Börsenordnung beantragten. Sie hatten den König um die „Grotte", ein früheres, damals vernachlässigtes Lustschloß für ihre Börsenzusammenkünfte gebeten und dasselbe gewährt erhalten. Es enthielt in der unteren Etage einen Saal, der zu den allgemeinen Versammlungen benutzt werden sollte. Hier sollte nach Z 3 der von den Gilden eingereichten Börseneinrichtung H Beiträge zur Geschichte des Berliner Handels und GewerbefleißeS aus der ältesten Zeit bis auf unsere Tage. Berlin 1870. 4«. 2) M. (ZXV. Stadt Berlin, 8eet. e. uro. 1. 3) Beiträge, S. 34.

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