Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1890-01-01 · Heft 2 · p. Seite 181

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1890
Issue
Heft 2
Article
Die Entstehung einer jüdischen Gemeinde
Date
1890-01-01
Page
Seite 181 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2259275-2259324-2259327-2264515--1581-2264616
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

A. Warschauer: Die Entstehung einer jüdischen Gemeinde. 181 der Judenschaft ihre Privilegia von einer Grundherrschüft ertheilt worden und kein anderweitiges Ducument, das etwa zu einer gewissen Zeit diesem oder jenem Privilegium widersprochen hätte, vorhanden, so haben solche ihre Rechtsgültigkeit behalten. 4. Es wurden die Gerechtsame der Privilegien nach eines jeden Inhalt und Verhältniß beibehalten". Während so der gute Anfang zu einer gedeihlichen EntWickelung führte, trug das von der Posener Gemeinde gegen die Schwersenzer geübte System der Niederhaltung seine bösen Früchte. Gerade deshalb, weil die Bethätigung dankbarer Gesinnung von der Muttergemeinde mit rücksichtsloser Strenge gefordert wurde, ließ die Tochtergemeinde es immer wieder daran fehlen. Die Bücher der Posener Gemeinde erzählen von immer wieder vorkommenden Auflehnungen der Schwersenzer, von n'öthig gewordenen Bannflüchen gegen dieselben, von schimpflicher Absetzung ihrer Aeltesten u. a. Während des 18. Jahrhunderts mußten in 60 Jahren sieben Mal große Schiedsgerichte zusammentreten, um die gegenseitigen Verhältnisse der beiden Gemeinden von Neuem zu ordnen. Endlich, vom Jahre 1764 an, stellten die Schwersenzer überhaupt alle Zahlungen an die Posener Gemeinde ein^) und ließen alle Aufforderungen und Drohungen derselben unbeachtet. Als mit dem Beginn der preußischen Regierung wieder geordnetere Zustände eintraten, klagten die Posener erst bei dem Patrimonialgericht auf Zahlung von 60000 Gulden, da die rückständigen Summen bis zu dieser Höhe aufgelaufen waren. In zweiter Instanz schwebte der Proceß vor der Posener Regierung, indeß wurde er auch hier nicht entschieden, sondern erst durch einen freiwilligen Vergleich beider Parteien vom 4. Januar 1805 beendigt. Nach demselben erfolgte die endgültige Trennung beider Gemeinden gegen die Verpflichtung der Schwersenzer, an die Posener Gemeinde ein Pauschquantum von 2000 Thaler in einzelnen Raten bis zum Jahre 1820 LU bezahlen. Für den Parallelismus der Geschicke der protestantischen und jüdischen Gemeinde in Schwersenz ist es charakteristisch, daß gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts auch zwischen den Posener und Schwersenzer verbrüderten evangelischen Gemeinden Streitigkeiten ausbrachen, welche im Jahre 1780 zu einer Trennung beider Gemeinden durch das Provinzialconsistorium zu Lissa geführt haben. ') Der Grund, welchen die Schwersenzer sür die Verweigerung der Zahlung angaben, ist sür die Geschichte der Vierländersynode interessant. Früher hätte, führten sie an, die Vierländersynode die Abgaben auferlegt, und sie hätten zugleich mit Posen gezahlt, „^uno 1764 aber hat der König Stanislaus die Abgabe im Ganzen denen Bierlandesdeputirten aus den Händen genommen, und jede Stadt vor sich selbst ihre Abgabe abliesern sollte und keine Verträge stattfinden, sondern ein jeder Kopf 2 fl. jährlich an die Krone Polen nebst Rauchfangsgelder selbst geben müssen".

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.