Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1890
- Issue
- Heft 1
- Article
- Bericht über die fünfte Plenarversammlung der historischen Commission für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Date
- 1890-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 3)
- Language
- German
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102 Nachrichten. diesen Dank dadurch abzustatten gedenkt, daß sie, unbeirrt durch ihren Aufgaben fremde Tendenzen oder Anfechtungen von rechts und links, ihre rein wissenschaftlichen Ziele weiter verfolgt, hofft sie, daß das Wohlwollen derer, welche ihre Bestrebungen bisher unterstützt haben, denselben auch in Zukunft werde zu Theil werden. Durch den am 3. September 1889 in Kissingen erfolgten Tod des Professors Julius Weizsäcker hat die Historische Commission für Geschichte der Juden in Deutschland abermals einen schweren Verlust erlitten. Der Verstorbene hat der Commission seit ihrer Begründung angehört und sich stets mit regstem Interesse an den Berathungen und Verhandlungen derselben betheiligt. Durch den Studiengang seiner letzten Lebensjahre auf die Beschäftigung mit dem späteren deutschen Mittelalter hingewiesen, hat er sich auf diesem für unsere Arbeiten so wichtigen Gebiet den Nang einer maßgebenden, wissenschaftlichen Autorität erworben; speciell mit jüdischen Verhältnissen hatte er sich bei den Vorarbeiten sür die Reichstagsacten unter König Wenzel zu beschäftigen, dessen vielberufene Zudenschuldentilgung durch seine Untersuchungen wesentlich aufgeklärt worden ist. Wie sein sicheres Urtheil und sein sachverständiger Rath der Commission oft förderlich gewesen sind, so hat die gewinnende Liebenswürdigkeit seines Wesens auch bei unseren Verhandlungen sich nie verleugnet. Auch in unserer Mitte ist sein früher Tod schwer beklagt worden, ist ihm ein dauerndes Andenken gesichert. Der vierte Band des „Urkundenbuchs des Hochstifts Halberstadt und feiner Bischöfe" von vr. G. Schmidt enthält nur eine wichtigere Urkunde für jüdische Geschichte: u. 2665, Verpfändung der Juden und des Zuvendorfs zu Aschersleben an den Rath daselbst sür 80 brandenburgische Mark Silbers vom 31. März 1364. Die vor Kurzem erschienene zweite Hälfte des Lehrbuchs der deutschen Rechtsgeschichte von Prof. Or. Richard Schröder enthält S. 449—452 Ausführungen über die rechtliche Stellung der Zuden in Deutschland, bei denen insbesondere die in Bd. I dieser Zeitschrift abgedruckten Untersuchungen von Höniger, Stobbe und dem Unterzeichneten sorgfältig berücksichtigt worden find. Der Verf. formulirt in Folge dessen sein Urtheil über die sociale Stellung der Zuden in Deutschland für die ältere Zeit so: „Sie bildeten einen wichtigen Bestandteil der Städte; der Warenhandel, namentlich das Levantegeschäst ruhte fast ausschließlich in ihren Händen. Daß sie auch Geldgeschäfte betrieben, läßt sich nicht bezweifeln; jedenfalls aber war dies nur im beschränkten Maaße der Fall, da sich in erster Reihe die Klöster mit Darlehensgeschäften befaßten". Den Umschwung setzt auch er um die Mitte des )2. Jahrhunderts, in dem die Juden durch die Concurrenz der Kaufmannsgilden mehr und mehr aus dem Waarenhandel verdrängt, sich mit verstärktem Eifer auf die Geldgeschäfte warfen. Es folgen beachtenswerthe Darlegungen über die Entstehung der Kammerknechtschaft, die noch zu weiteren Auseinandersetzungen Veranlassung geben werden.