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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 345

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
Date
1889-01-01
Page
Seite 345 (sequence 9)
Language
German
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im dreißigjährigen Kriege. 345 in der Gerichtsbarkeit, völlige Selbständigkeit; sie bildeten nach dieser Richtung ein fast unabhängiges Gemeinwesen inmitten der christlichen Bevölkerung. Die Juden selbst erklären einmal in einer Eingabe an den Rath aus dieser Zeit, „sie betrachten sich, als ob sie ein absonderlich eorxus und universitatem konstituirt hätten". Von einer Gemeindeversassung können wir erst in der Zeit sprechen, in welcher die Zahl der Juden in Frankfurt eine gewisse Höhe erreicht hatte, also vom 16. Jahrhundert ab. An der Spitze der Gemeinde standen damals die von ihr gewählten „Vorgänger" oder „Aelteste", auch wohl „heilige Gesellschaft" (Oda^i-ussa Taäiseka) genannt. Ueber ihre Anzahl erfahren wir beiläufig, daß sie zuerst 14, später 16 gewesen seien. Den Vorsitz bei den Beratungen führten zwei aus ihrer Mitte, „Baumeister" ') genannt. Das Amt der Vorgänger war lebenslänglich, das der Baumeister ursprünglich zweijährig. Die Vorgänger oder Vorsteher waren in ihren Befugnissen unumschränkt; sie beriefen die Gemeinde nur dann, wenn es ihnen beliebte, und „was sie für gut angesehen, dabei ist es stets geblieben". Als ihre Zahl durch Todesfälle bis auf zehn zusammengeschmolzen war und sich eine Reihe von Jahren auf dieser Höhe erhielt, wurden die Vorsteher nunmehr „Zehner" genannt. Anfangs des 17. Jahrhunderts ward die Gemeinde durch deren unbedachtes Vorgehen in einer uns unbekannten Angelegenheit in die größte Gefahr gebracht. Sie selbst sühlten sich den Verwicklungen, in welche sie die Judevschaft ohne deren Wissen und Willen gestürzt hatten, nicht mehr gewachsen und kamen daher aus halbem Wege deren Verlangen, die Zahl der Vorsteher um weitere zehn zu vermehren, nach. Ueber diese Vereinbarung ward eine besondere Urkunde abgefaßt. Doch setzten die alten Zehner durch, daß sie die neuen Zehner nur in wichtigen Fragen, wenn sie ihres Beistandes vonnöthen erachteten, zu berufen brauchten. Kaum fühlten sich aber die alten Zehner in ihrem Amte sicher, als sie auch wieder die alte Unumschränktheit zu erreichen suchten. Die zu selbständigen neuen Zehner, von denen sie Widerstand zu befürchten hatten, ignorirten sie einfach und zogen sie nicht zu Rathe; starb einer von denselben, so ließen sie seine Stelle unbesetzt. Inzwischen war der Fettmilchsche Aufstand ausgebrochen, der zur Vertreibung der Juden führte. Nach seiner Bewältigung wurden von den kaiserlichen Kommissarien, dem Kurfürsten Schweickard von Mainz und dem Landgrafen Ludwig V. von Hessen die schreiendsten Mißbräuche auf dem Gebiete der Verwaltung und Rechtspflege, die zu dem Aufstand Anlaß gegeben hatten, abgeschafft und durch eine neue Verfassung das Uebergewicht der patrizischen Geschlechter, die bis dahin den Staat als ihre alleinige Domäne angesehen hatten, gebrochen. Kaum waren nun die Juden wieder in die Stadt zurückgeführt worden, als einige derselben die günstige Zeitlage benutzten und ähnliche Beschwerden gegen die Zehner beim Kaiser vorbrachten, wie vor kurzem Fettmilchs Anhänger gegen den alten Rath. Die Bedeutung des Namens ist mir nicht klar.

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