Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 3
- Article
- Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 342 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2259275-2259329-2259333-2264236--1303-2264288- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
342 Kracauer: Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden dem städtischen Aerar; bei Münzvergehungen hingegen bekam letzteres nur ein Viertel Die Strafgelder wurden erst dann von den Baumeistern abgeliefert, wenn sie eine gewisse Höhe erreicht hatten, daher sie in den Rechenbüchern oft Jahrelang nicht erwähnt werden. 1619 lieferten die Baumeister 58 Gulden ab; August 1621: 50 Gld.: außerdem noch 7S6 Gld. 10 Sch. 4 H.; 1624: 139 Gld. 15 Sch. 2 A Ende Juni 1630: 62 Gld. 6 Sch.; Februar 1633: 70 Gld. Mai 1634: 80 Gld.; Oktober 1639: 20 Gld.; 1643: 25 Gld.; 1648: 30 Gld. Bezüglich aller übrigen Steuern und Abgaben waren die Juden den Christen gleichgestelltso auch in der wichtigsten, der Schätzung oder Vermögenssteuer; nur mußte auch der ärmste Jude ein Baarverm'ögen von 1000 Gulden, ein Baumeister sogar von 3000 Gulden versteuern, der ärmste christliche Bürger dagegen nur von 50 resp. 300 Gulden (s. Moritz Versuch u. s. w. Bd. II, 256). — Befreit von der Schätzung war nur der Judenschächer. — Mit ihr wird zugleich der Herdschilling ^) und das Wachtgeld erhoben. Jeder in die Stättigkeit neu Aufgenommene sowie derjenige, der über sein Vermögen hinaus veranschlagt zu sein glaubte, hatte vor den Rechenmeistern den Schatzungseid abzulegen Bücher, Hausrath und auch zum Theil Kleinode waren von der Schätzung befreit. Für Wachtgeld und Schätzung gelten folgende Ansätze: Ein Vermögen von 300—500 Gulden zahlt an Wachtgeld 20 Schilling; von 500— 950 Gld. 24 Sck. 1000— 4950 „ 1 Gld. 6 „ 5000— 9990 ., 1 „ 9 „ 10000-15000 „ 1 „ 12 „ An Schätzung zahlen 300 Gld. 1 Gld. und bei je 50 Gulden Zuwachs an Vermögen erhöht sich die Steuer immer um 2 Schilling; also 400 Gld. zahlen 1 Gld. 4 Sch. 1000 „ „ 2 „ 4 „ 3000 „ „ 5 ., 12 ., 6000 „ „ 10 „ 12 „ 9000 „ „ 15 „ 12 ., 12000 „ „ 20 .. 12 „ 15000 „ „ 25 „ 125)., ') Stättig. § 100 und 101. H Nur bezüglich des Unterkaufs von rohen Ochsenhäuten und Schaffellen, der Accise von geschlachteten Ochsen und der Niederlage von Wein waren sie etwas höher veranlagt. (S. Taxrolle des Schatzungs-, Reut- und Fleischamts, sowie Stättig. § 48). 2) Dieses betrug halbjährlich ohne Unterschied des Vermögens einen halben Gulden. Für das Folgende s. Leisner II, 88 ff. 4) Stättig. § 10. Der Eid lautete: Adonai, ein Schöpfer der Himmel und des Erdreichs und aller Ding, auch mein und der Menschen die hie stehen; ich ruf dich an durch deinen heiligen Namen auf diese Zeit zu der Wahrheit und schwöre, daß ich meine Nahrung recht gesetzt und nicht mehren Hab---daß solch gerecht und wahr sein; und ob ich unrecht schwüre, daß mich alle Fluch, die in Moyses Bücher geschrieben stehen, übergehen bei dem Bann, daß ich nicht mehr, dann so viel Hab, weder an Schuld, baar Geld, Silber, Kleinod, hie oder anderswo--, auch niemand nicht gegebeu, ihme wieder zu geben, noch gegeben und nicht wieder zu nehmen, noch in meines Weibes Händen, und in keines Menschen Händen ohne alle Arglist; und ob ich unrecht schwüre, daß mich bestehe alle die Flüch, die in den