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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 3 · p. Seite 337

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 3
Article
Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden im dreißigjährigen Kriege337
Date
1889-01-01
Page
Seite 337 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Kracauer: Beiträge zur Geschichte der Frankfurter Juden :c. 337 Anträge )ur Geschichte der Frankfurter Äuden im dreißigjährigen Kriege. Von I. Kracauer. Teil II. Steuern und sonstige Abgaben'). Die meisten städtischen Steuern wurden nach gleichem Census von Christen sowohl als von Juden eingezogen. Außerdem hatten aber letztere noch eine Reihe von besonderen Abgaben zu entrichten, die teils regelmäßig, teils bei außerordentlichen Anlässen erhoben wurden. Von diesen speziell jüdischen Steuern soll hier die Rede sein. Sie sind: 1) Der Hauszins-). Wie bereits erwähnt, hatte der Rath 1462 den Juden auf seinem eignen Grund und Boden neue Wohnungen erbauen lassen; sie saßen also nur als Miether in denselben und hatten dafür einen jährlichen Hauszins zu zahlen. Er beträgt seit 1628 mit geringen Schwankungen 3825 Gld., zu denen noch 190 Gld. 18 Schill. „Auswechsel" und 3 Gld. 8 Schill, für das kalte Bad des Schulklöppers hinzukommen, in Summa also 4019 Gld. 2 Schill. Für manche Jahre finden wir nur 4016 Gld. 2 Schill., ja auch nur 4004 Gld. Die Stättigkeit (§ 115) verbot dem Rat, den Hauszins ohne kaiserliche Bewilligung zu erhöhen. 2) Gärten- und Kappenzins ^). Er beträgt jährlich 250 Gld. Von 1635—1643 scheint er den Juden erlassen worden zu sein, da ihn die Rechenmeisterbücher dieser Jahre nicht erwähnen. 3) Einschreibe gebühr für die alle 3 Jahre stattfindende Erneuerung der Stättigkeit. Unsere Hauptquellen find: die Rechenmeister-, die Beedebücher sowie die Taxrollen für die verschiedenen Steuerobjekte. 2) Die Juden sollten eigentlich die Hälfte des Zinses in Gold zahlen, sie zahlten aber in Königsthalern, daher sie das Agio noch hinzulegen mußten. Diese beiden so heterogenen Steuern kommen stets mit einander verbunden vor.

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