Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Franken
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 282 (sequence 8)
- Language
- German
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282 Miscellen. Z XXII. Hat die Ritterschaftliche Judenschaft Vorgetragen, wie daß Sie die bedungene Geld-Beyträge nicht länger leisten könne, als ihr Von Ikro Hook- LürLtlieke Anaäeii der Zollzeichen-Bestand in Höchsten Gnaden überlassen werden würde; anerwogen Sie sonst außer Stand sehe, die Verglichene Lumme zusammen zu bringen, weilen die Austheilung deren Zollzeichen eben jenes Zwangs-Mittel sehe, durch welches Sie das denen einzelen Ritterschaftlichen Schutzjuden zugetheilte Behtrags-Huautum Von jedem ins Besondere zu erheben, sofort die Verschiedene Bedungene OoneurrenZ-Posten der Würzburgischen Judenschaft zu entrichten in Stand gesetzet würden; Nachdeme aber die Würzburgische Zudenschaft hierauf sich Keines Weegs hat einlassen können, gestalten die Verpachtung deren Kammer Zollzeichen von der höchsten Willkühr Iliro NoelMrstl. AiiaÄeii lediglich abhanget; So wurde endlich die außkunft getroffen, daß in dem Fall, wo der Zollzeichen Pacht der Ritterschaft!. Zudenschaft nicht mehr in gnaden Vergönnt werden sollte, die Würzburgische Judenschaft der richterlichen Entscheidung überlassen wollte, ob oder was die Ritterschaftliche Iudenschast an denen bedungenen Posten zu concurriren schuldig sehe. Gleichwie nun gegenwärtiger keesss die Leit- und Richtschnur ist, nach welcher alle zwischen beyden Theilen Vorkommende Anstände in Zukunft behandlet werden sollen; Alß wollen dieselbe zu dessen ohnveränderlichen Steif- und Vesthaltung hierüber die Bestätigung bey der Hochfürstl. Würzburgischen Regierung gehorsamst nachsuchen. Urkundlich unter Behderseitigen deputirten aigenhändiger Nahmens-Unterschrift, und behgedrucktem Pettschaften, So geschehen Arnstein den 27ten Januarii 1772 ^). Nachdeme die Vorgängers der Hochfürstl. Würzburgischen Land Judenschaft an einem, dann die Vorgängere der Ritterschaftlichen Iudenschast am anderen Theil Vorstehenden Vergleich mit der gehorsamsten Vitt überreichet haben, zu desselben desto mehrerer Bevestigung die Obrigkeitliche Bestätigung zu ertheilen; Alß wird gedachter Vergleich seines ganzen Inhalts, jedoch mit Vorbehalt deren Jhro Hochfürstl. Gnaden zustehenden Gerechtsamen hiermit bestätiget, sofort beyden Theilen anbefohlen, darob stets steif und Vest zu halten und denen Verglichenen Puncten in so lang getreulich nachzukommen, bis Höchstged. Jhro Hochfürstliche Gnaden oder Höchst dero Nachkommen am Fürstlichen Hochstist eine Abänderung zu treffen gut befinden werden. Urkundlich unter hier anhangenden Hochfürstlichen Regierungs Jnsigel. Geben Würzburg den 20ten Decembris 1775. Hochfürstlich Würzburgische Regierung. ^) Folgen die oben S. 276 mitgetheilten Namen.