Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 2 · p. Seite 259

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 2
Article
Beiträge zur Geschichte der Juden in Böhmen
Date
1889-01-01
Page
Seite 259 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
80% known words query
IRI
…/2259275-2259329-2259332-2264002--1204-2264186
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Miscellen. 259 Denen weißen vundt vorsichtigen Herren Ihr. kahs. May. Richter Bürgermeister vundt Ratth. dr. Königl. Statt Zungen Lüllau: Meinen lieben Freunden. Die zweite Urkunde datiert den 4. Mai 1679, ist ein wichtiges Aktenstück, das über die jüdische Gerichts-Competenz Aufschluß gibt und gleichzeitig erkennen lässt, daß der westphälische Frieden auch für die Juden von Vortheil war. „Ehrsambe vundt wohlweiße, wir haben uns Euerem wie auch von denen N. N. Eltisten vndt gemeine Eltisten (Gemeinde-Ältesten) der Judenschaft zu Jungen-Buntzlaw obgeforderten Bericht, in xuneto MriMetionis vmbständlich vortragen zu lassen. Wann wir dann das bemelte Zudcnschaft bei ihrer hergebrachten vndt in denen der sa m b t li ch en I ud ensch aft im Königreiche Böhei mb denen 8. Aprilis 1648 atlcrgnädigst ertheilten xiivlle^ien kunäirter ^uiisäietlou soviel die Civielsachen betrifft, zur schütz und Handt zu haben, herendtgegen die Criminelstreiche vndt die andern verbrechen mit vnterlaufen, selbigen zu den Christlichen gehörig zu sein befinden. Alß werdet Ihr hienführo vermög sothanen die Juden alß sonst der obrigkeit alda zu zugestanden, daß Kauf Oovtraetis auf den Na^stratli vndt gemeiner Eltisten transLeriit vndt pleno Iure eeäiit werde, denen 9!. N. Eltisten vndt gemeine Eltisten der Judenschaft zu Jung-Lunt^la^v auff Ihren den 2 März dieses 1679 Jahres xraesentirten vnvt abgeforderten Bericht in puneto iuris äietionis zum Bescheidt herauß zu geben, daß sie sich bei dem Na^istrat zu ^un^en Lunt^la^ zur Anhörung Unßer daselbigen anher ergangenen Resolution werden anzumelden haben. eonsilio Re^iaruin ^.xpellativunm Z^ra^ae 4. Na^ 1679. ^s. ^. ^Veiv^artden. Wie wichtig es der Oommi8Lion war, die Gerichtsbarkeit der Juden einzuschränken, ersieht man daraus, daß die Eingabe vom 2. Nai schon am 4. Nai desselben Jahres erledigt wurde. Die 3. Urkunde handelt nicht nur über den Lkeeonsens sondern auch über die Anlegung von Matrikeln, wenn auch nicht ganz in der Form, wie wir sie heute haben. „Demnach beh uns die Böhmische Landes-Judenschaft demütigst angelangt und gebeten hatt, womit wir über die ohne deme schon äisxensirte?rimogenitos wie auch über die ^Vittider annoch jährlichen 12 jüdische Heurathen in jeglichem Creiß deß König Reichß gnädigst verstatten vnd Erlauben möchten Wir auch die von Ihr Zudenschaft angeführte Beweg-Vrsachen etwelchermaßen erheblich zu sein Befunden vnd vahero selbe mit einiger weiteren Dispensation zu begnaden gnädigst beschloffen. Solchemnach haben Wir über den Vns von Unserer Kahs. Hoff Cammer Und Königl. Böbm. Hoff-Oanslez? dies falls abgefassten gemeinschaftlichen Vortrag gnädigst resolviret^ daß Ihr Böhm. Landesjudenschaft über die ohnedem vorhin schon äisxensirte ^rimoAenitos, annoch jährlich Siben Heurathen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.