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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1889-01-01 · Heft 1 · p. Seite 106

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1889
Issue
Heft 1
Article
Nachträge und Berichtigungen
Date
1889-01-01
Page
Seite 106 (sequence 4)
Language
German
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106 Nachträge und Berichtigungen. Zu S. 335. Zu den Zeugnissen, welche beweisen, daß in der Zeit des 15. und 16. Jahrhunderts manchmal zwischen Jude und Wucherer unterschieden wird, gehört auch das von I. Loeb (Nsvus äes stuäes Huive8 XVI, 304) beigebrachte, daß in Holbeins im Baseler Dom befindlichen Todtentanz Jude und Wucherer abgebildet sind, jener also als nicht durchaus identisch mit diesem aufgefaßt wird. Zu S. 354. Der Schwankerzähler Hans Clauert, dessen Sammlung 1587 erschien, theilt gleichfalls eine Posse mit, welche der Erzähler einem Juden spielt. (Sie ist wiederholt in I. Voltes anziehendem Schriftchen: Hans Clauert und Joh. Schönbrunn, Berlin 1888, S. 20 fg.). Der Jude sucht alte Münzen (Märker), Clauert verspricht ihm welche zu zeigen. Nachdem er genügend zu essen und zu trinken bekommen, führt er den Juden auf den Friedhof und sagt ihm, daß hier die ältesten Märker seien. Die Geschichte ist bemerkenswerth wegen des ächt Berliner Wortwitzes, den man dem 16. Jahrhundert kaum zutraut: Märker — Markstück und Bewohner der Mark. Zu S. 361 fg. Eine ganz ähnliche Geschichte hat A. v. Chamisso u. d. T. „Das Urtheil des SchemMa. Russisches Volksmärchen" (Chamissos Werke, Hempelsche Ausgabe I, 164 ff.) bearbeitet: Der arme, der von seinem reichen Bruder ein Pferd ohne Kummet geliehen bekommt, läßt das Pferd die Last mit dem Schwanz ziehen, dieser reißt in Folge dessen ab; auf dem Gefangenentransport fällt er im Wirthshaus von der Ofenbank, auf die er sich zum Schlafen gelegt und erdrückt ein Kind; er will entfliehen, springt von der Brücke und t'ödtet dabei einen Alten. Die Entscheidung ist: er soll den Gaul behalten bis ihm der Schwanz gewachsen ist; mit der Frau des Wirths ein Kind zeugen; sich an dieselbe Stelle der Brücke stellen und warten bis der Sohn des Getödteten auf ihn fällt. In der russischen Erzählung ist der Beklagte freilich kein Jude. Neu in derselben ist, daß der Beklagte durch einen in ein Tuch gewickelten Stein den Richter, der das ihm Vorgezeigte für hundert Rubel hält, zu einem günstigen Urtheil bewegt, daß er schließlich den Richter betrügt und von den Verurtheilten Geld und sonstige Geschenke erpreßt. Zu S. 371. Excurs 3. Einen neuen Belag zu der daselbst ausgesprochenen Meinung findet man in der Bezeichnung: Judenschulen oder Synagogen d. h. Ketzerschulen sür die ersten Mittelpunkte der Reformationsbewegung am Niederrhein, vgl. L. Keller, Johann v. Staupitz. Lpz. 1888. S. 246. Über das „Judenlied", das in der Schweiz zur Verhöhnung der Mitglieder der sog. „Ketzerschulen" gesungen wurde s. E. Egli, Actensammlung, Zürich 1879, S. 85. L. G.

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