Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1889
- Issue
- Heft 1
- Article
- Wie die Frankfurter Juden Karl VII. huldigten
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 87 (sequence 2)
- Language
- German
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Miscellen. 87 Juden für 15,200 T Hellers der Stadt verpfändet und ihr alle seine hoheitlichen Rechte über diese im weitesten Umfange des Wortes übertragen. Seit dieser Zeit wehrte der Rat eifersüchtig jede Einmischung des Kaisers in die Angelegenheiten der Frankfurter Juden ab. Noch im 17. Jahrhundert wurde diese Verpsändungsurkunde von manchen Frankfurter Juristen derart ausgelegt, als ob die Juden Leibeigene des Rates wären und ihnen nicht einmal das Recht der Appellation an den Kaiser zustünde. Wie unangenehm überrascht war daher der Rat, als ihm Dienstag, den 22. Mai 1742 aus der Kanzlei Karls VII. ein Schreiben zuging des Inhalts: „Jhro Kaiserliche Majestät sei allergehorsamst referiert worden, was masfen bei denen allerhöchst derselben bisher gebührend abgelegten Huldigungen hiesigen ma^istratus und der Bürgerschaft, die zugleich mit allhier und zumahlen in großer Anzahl sich befindende, auch mit einer eignen Gasse versehenen Juden noch zur Zeit die gewöhnliche Pflicht nicht abgestattet hätten. Da nun seine letzten Vorgänger auf dem Kaiserthrone die Frankfurter Juden in allerhöchst dero gewöhnliche Pflichten genommen hätten, so richte er den gemessenen Befehl an den Magnat, die gesamte Judenschast den 30. des Monats in einer noch näher anzusetzenden Stunde zu versammeln, um den Huldigungseid den kaiserlichen Kommissarien zu leisten." Dieser Erlaß rief im Rat eine hochgradige Erregung hervor. Die Juden sollten dem Herrscher besonders huldigen — hieß das nicht, ihnen in staatsrechtlicher Hinsicht eine Bedeutung einräumen, die doch in direktem Widerspruch mit den thatsächlichen Verhältnissen stand. Damit hätte sie ja der Kaiser als einen ganz selbstständigen, dem Rat nicht unterworfenen Teil der Bevölkerung anerkannt oder sie zum mindesten aus gleiche Stufe mit den Christen gestellt. Wo blieben dann die oberhoheitlichen Rechte des Rates über seine Juden? Deshalb wurde der Syndikus Burgk angewiesen, dem kaiserlichen Hofrat seine Bedenken über den Fall vorzutragen. Am 28. Mai nachmittags begab sich dieser mit dem Reichsdeputirten Firnhaber zum kaiserlichen Rat Baron von Seidewitz und teilte ihm seine vorher schriftlich aufgesetzten „unterthänigen Ansragspunkte" mit. Zunächst betonte er, indem er die darauf bezügliche Stelle im Kaiserlichen Erlaß berichtigte, daß die Juden erst einmal, nämlich seinem unmittelbaren Vorgänger. Karl VI., den Huldigungseid geleistet hätten. Damals wäre aber manches vorgekommen, was großen Unwillen beim Rate hervorgerufen hätte. So hätten die kaiserlichen Kommissarien in ihrer Anrede an die Juden Ausdrücke gebraucht, wodurch dieselben nur hoffärtig gemacht worden seien; man habe sie mit „Sie" angeredet und versprochen, ihre Bereitwilligkeit Seiner Kaiserlichen Majestät anrühmen zu wollen. Nun werde sich zwar auch jetzt der Rat der Huldigung nicht widersetzen, nur bitte er den Kaiser, „solches menaAemeut vorzukehren, wodurch die billige Distinktion t) Nach Kriegk ungefähr 900000 bis 1000000 Gulden heutigen Geldes. — Die Einlösung der Psandsumme erfolgte niemals. Kaiser Leopold I. entsagte 1685 dem Wiederkaufsrechte, und die Stadt blieb somit vollständige Eigentümerin ihrer Inden. S. Kriegk, Frankfurter Bürgerzwiste und Zustände im Mittelalter, Seite 419 ff.