Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Blutbeschuldigung zu Fulda und ihre Folgen
- Date
- 1888-01-01
- Page
- 194 (sequence 1)
- Language
- German
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Miscetten. Die Slutbeschuldigunz?u Fulda und ihre Folgen. Von Moritz Stern. „In diesem Jahre (1235) wurden am 28. Dezember in Fulda 34 Juden beiderlei Geschlechts von Kreuzfahrern niedergemacht. Zwei dieser Juden hatten nämlich am heiligen Christtage fünf junge Söhne eines Müllers, der außerhalb der Stadtmauern wohnte und sich gerade mit seiner Frau in der Kirche befand, elendiglich ermordet, deren Blut in mit Wachs bestrichenen Säcken aufgefangen und, nachdem sie Feuer an das Haus angelegt hatten, sich entfernt. Als die Wahrheit dieses Vorganges erforscht und von den angeklagten Juden selbst eingestanden worden war, wurden diese, wie oben angegeben, bestrast." So berichtet ein zeitgenössischer Chronist der Marienkirche in Erfurt, dessen Mitteilungen uns in der Peterschronik und in den Annalen der Erfurter Dominikaner erhalten sind^). — Das vor der Stadt gelegene Haus eines Müllers geht Weihnachten in Abwesenheit des Besitzers und seiner Frau in Flammen auf. Die zurückgebliebenen fünf Kinder werden tot vorgefunden. Wer war der Thäter? Wer ermordet kleine Kinder? Die Juden. Die in der Stadt anwesenden Kreuzfahrer schüren die Erregung. Die Juden werden angeklagt und gestehen unter dem Drucke der Marter^), daß zwei ihrer Glaubensgenossen die Knaben ermordet haben, um deren Blut als Heilmittel zu verwenden 5). Der Tod ist ihre Strafe. In drei Tagen spielen sich Anklage, Prozeß, Verurteilung und Hinrichtung ab. Am 25. Dezember kommen die fünf Knaben um, am 28. finden 34 Juden") ihren Tod 5). t) ^QQal63 Lrpk0rä6Q868 eä. Pertz, K. k. 88. XVI, 31; als Odronieou Drpdor6ieii86 bei Böhmer, t'ontes II, 397. Okrov. LarvpetrivurQ eä. Stübel, S. 75; hieraus in den ^ovales ReiridÄi-68druvrlen8e8 eci. Wegele, S. 221 und in Rothe's düringischer Chronik eä. Liliencron, S. 388. Allgemein berichten auch über den Borgang in Fulda die Ovales Nsi-daeen8e8 (I. eitanäo). 2) ^.uri. Lrpd.: ouius rei veritate oomperta et ad ipsis reis Iudei'8 00nke8sa. 3) ^.nu. Nardae.: ut ex ei8 8anAuiveiii aü 8uum reiveäium eliserevt. 4) Eine Handschrift der ^uv. Lrpd. und das Okrov. Saulpetr. haben die Zahl 32. Nicht alle Fuldaer Juden wurden getötet. K. Friedrich II. spricht in seiner Urkunde vom Jahre 1236 die Fuldaer Juden von der gegen sie erhobenen Beschuldigung frei (iu(iec>8 loei pre6ieti ad vdieoto eriwive: 1. eitauäo). b) Bon der Mitteilung bei Schannat, Si8toria?uI6eQ8i3 (kraueok. 1729) S. 192: ,perLäaru 6eutem s raäioe ex8tirpa88ent, ni NaAistratu3 eodiduisset