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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1888-01-01 · Heft 1 · p. Seite 104

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1888
Issue
Heft 1
Article
[Ohne Titel] / H. B.
Date
1888-01-01
Page
Seite 104 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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104 Nachträge und Berichtigungen zu Band I. recht). Brunner erkennt an, daß in den Gegenden, in denen das römische Recht seine Herrschaft behauptete, dasselbe für die Juden gegolten habe, bestreitet aber die von Maitz vermutungsweise, von Löning bestimmt ausgesprochene Ansicht, daß in den Gebieten, wo die Urtheilfinder nach deutschem Recht sprachen, auf die Juden römisches Recht angewandt worden sei. Er hält vielmehr die Auffassung Klimraths, daß die Juden als Schutzbefohlene mit den Fremden zusammenzustellen seien, für zutreffend. Die lex der Juden, welche in den Judenschutzbriefen und den Kapitularien erwähnt werde, sei nicht das römische, sondern das jüdische Recht; unter den Karolingern aber scheine sich ein typisches Judenschutzrecht ausgebildet zu haben, dessen Normen unter Ludwig dem Frommen auch auf gewisse christliche Kaufleute ausgedehnt wurden. H. B. Nachträge und Berichtigungen zu Band I. Zu S. 316. 317. Herr vr. M. Grünwald schreibt mir Folgendes: „Das Privilegium Rudolfs (1606), wurde im vorigen Jahre von Prof. Jar. Celakovsky in Prag im Ooäex iuris nmiüeixalis re^ui Lokemiae lowus I x>. 502 im böhmischen Text veröffentlicht, und daraus erhellt, daß die Bestätigung vom Kammerpräsidenten und den Räthen der böhmischen Kammer erfolgen mußte. Auch war für die bei der Wahl betheiligten Personen eine besondere Eidesformel vorgeschrieben. In der ersten Zeile von Seite 317 werden die Bassewischen erwähnt; ich habe in meinem jiid. Centralbl. 1884 Josef Jisereks Aussatz über Jakob Bas-schewi in deutscher Sprache (p. 55—62) veröffentlicht und im jüd. Centralbl. 1885 (p. 33—35) dessen Grabsteininschrift, die sich in Jungbunzlau findet, mitgetheilt; es erhellt aus derselben unzweideutig, daß er Baschewi hieß. Auch wurde er am 18. Januar 1622 und nicht, wie G. Wolf in der 1. Anm. von Seite 317 sagt, am 29. August 1622 in den Adelstand erhoben".

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