Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1888
- Issue
- Heft 1
- Article
- Karl der Große und Kalonymos aus Lucca
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 87 (sequence 6)
- Language
- German
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I. Aronius, Karl der Große und Kalonymos aus Lueca. 87 nicht die Uebersiedlung des einen Zweiges der Kalonvmi nach Narbonne gemeint sein, sondern nur die erste Einwanderung der Familie nach Deutschland. Die «sage sieht ja darin, wie Meir zeigt, nur die Folgen der von Thietmar berichteten That, denkt also ursprünglich keinesfalls an eine andere Wanderung als die nach Mainz. Es ist nicht ausgeschlossen, daß an der Umänderung der echten Geschichte des Kalonymos auch absichtsvolle Erdichtung beteiligt gewesen ist, da es ja dem Ansehen der Judenkönige nur förderlich sein konnte, wenn man glaubte, daß sie ihr Amt der Gunst grade Karls des Großen verdankten. Der karolingische Schutzbrief, den die Familie noch in Italien erhalten hat, wird dabei auch eine Rolle gespielt habend) Was bei Otto II. historisch ist, ist durch die Uebertragung auf Karl Märchen geworden. Dieses Märchen, in einer Fassung nur Familiensage, ist in Narbonne entstanden, vielleicht infolge absichtlicher Erdichtung, vielleicht nur durch die Einwirkung anderer dort heimischer Sagen, mit denen es dann verbunden worden ist. Wenn wir diese Entwicklung zu übersehen vermögen, so werden wir darauf verzichten müssen, den Kalonymos oder Moses aus Lucca, wer nun das Haupt der Einwanderer gewesen sein mag, für einen Zeitgenossen Karls des Großen zu halten. Dann hat man aber keine Veranlassung mehr, sich gegen die Vermutung Giesebrechts zu sträuben.^) ') S. Breßlau a. a. O. S. 155 ff. 2) Es wird gestattet sein, hier noch ein Wort über die Privilegien der Narben ner Juden hinzuzufügen. Das Iudenkönigtum ist natürlich kein wirkliches Königtum und ist wohl nur wegen der Erblichkeit der Würde für ein solches gehalten worden, wie schon Saige x. 43 bemerkt hat. Die Sage von den großen Güterschenkungen Karls an die Narbonner Juden ist wohl durch ein Gesetz entstanden, durch das Karl der Große und Karlmann denselben gestattet haben „in vMs et ZudurdaniL") also vor den Thoren der Stadt, nicht aber in dieser selbst, Grundeigentum zu haben. Es scheint fast, als ob dieses Gesetz, welches wir leider nur aus einem Briefe Papst Stephans III., bei NiM6 xa.tr. Zar. 129, x. 857, Mansi: coli, ecmeü. 18, x. 177, Jafse Nr. 2389 (1830), kennen, den Juden das aUoälrmi iuäaieurQ bestätigt hat, denn wenn es sich um noch zu erwerbende Güter gehandelt hätte, wäre das Gesetz nicht, wie aus der Adresstrung des Briefes an den dortigen Bischof hervorgeht, auf Narbonne beschränkt worden. Daß die Könige aber den Juden auch Grundbesitz geschenkt haben, wie die Sage meldet, ist schon darum nicht zu glauben, weil der über das Gesetz aufgebrachte Papst nicht von diesem, in seinen Augen gewiß vor allem tadelnswerten Gnadenbeweise spricht. Mit der in der Erzählung vom Machir erwähnten Urkunde dürfte dieses Gesetz gemeint sein. Das jüdische Drittel der Stadt bedeutet wohl nur, daß die Juden neben Arabern und Goten der wichtigste Bestandteil der Bevölkerung sind.