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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 4 · p. Seite 315

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 4
Article
Zur Geschichte der Juden in Österreich
Date
1887-01-01
Page
Seite 315 (sequence 7)
Language
German
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G. Wolf, Zur Geschichte der Juden in Österreich. 315 vermaint, weil es seit der jüngsten wähl nit mer lang zum Jar, E. M. möchten bis daselbst hin In voriger vnd bei dem alten modo verbleiben lassen und solches fürnemblich darumben damit die Election nit, wie es vielleicht durch der Juden Practik und das erlangte Decret vermaint gewest bey Inen selbst. Sondern wie Pillich jeder Zeit beh E. M. stehen vnd verbleiben muß. Ob aber E. M. die sollicitatores von der gemain von wegen Jrer vnge Pwer vnd das sh sich ein mereres als sy in beuellich gehabt vnderfangen haben sollen wie die böhmische Cammer Ratten thuet auff ein etzlich tag mit gefangnus straffen lassen wollen das stehet wie auch das andere Alles bey E. M. genedigsten Willen vnd gefallen." Der Kaiser genehmigte diese Vorschläge und fügte hinzu: „es geht wunderlich zu". Die Ältesten blieben also Sieger, aber der Kaiser hatte recht, wenn er sagte: „es geht wunderlich zu". Selbstverständlich war. mit dieser Resolution die Angelegenheit nicht endgiltig entschieden. Die Altesten schritten hierauf 1579 neuerdings ew (und zwar ist das Bittgesuch an die Landesofficiere, an die böhmische Kammer und an den Kaiser gerichtet) und baten, ihnen ein Patent und einen Freibrief zu geben,' damit die Behörden nicht alljährlich behelligt und „angelaufen" werden und damit sich nicht unberufene Leute zum Amte drängen, wie dies früher geschehen. Dafür versprachen sie für das lange Leben des Kaisers und dessen glückselige Regierung täglich zu beten. Der bereits genannte Popel von Lobkowitz befürwortete diese Bitte (17. Dezember 1579) und Kaiser Rudolf II. ertheilte hierauf am 3. Juni 1580 das gewünschte Patent für drei Jahre. In demselben wird den Juden in Prag gestattet, daß sie die Ältesten und Richter wählen können, doch müsse die Wahl einstimmig erfolgen. Sollte es sich jedoch zeigen, daß bei der Wahl Mängel unterlausen find, daß Feindschaft oder Gunst mehr als nötig und nützlich mitgewirkt haben, so soll die Wahl cassirt werden. Es steht jedoch ihm, dem Kaiser, sowie der Kammer zu diesbezüglich Änderungen vorzunehmen. Die Wahl fand nun. in der Weise statt, daß die Gemeinde 15 Personen wählte, welche die Ältesten, Gemeinältesten und den Richter wählten. Diese Wahl fand am 17. Juli 1581 statt. Gewählt wurden: als Älteste: Jsak Lekarz (Arzt) Primator, Rabbi Aron Münk, Manasse Schick, Mayer Brandes und Bunam Lüstheimb; als Gemein älteste: Rabbi Mayer Epstein, Rabbi Abraham Jsak, Rabbi Jacob, Zeth Enoch, Jsac Sohn Joseph Horwitz und Mayer Perkes, und zum Richter Zadel Roke :c. Die Kammerprocuratoren und der Buchhalter waren bei der Wahl anwesend. Gegen die Wahl des Jsak Lekarz, erhoben sich jedoch Bedenken. Es hieß dieser sei zu dem Amte untauglich, da er sich nicht wol verhatten habe, die Wahl sei auch nicht in Ordnung vor sich gegangen. Es wurden hierauf die 15 Urwähler vor die Kammer geladen, welche einen Eid ablegen mußten, daß sie der Wahrheit gemäß aussagen werden und ebenso wurden 21*

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