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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 4 · p. Seite 313

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 4
Article
Zur Geschichte der Juden in Österreich
Date
1887-01-01
Page
Seite 313 (sequence 5)
Language
German
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G. Wolf, Zur Geschichte der Juden in Österreich. 313 jedoch dem kaiserl. Auftrage fügen und lud die streitenden Parteien vor sich. Zuerst kamen die Gemeinältesten und Sollicitatoren, welche folgendes deponirten: Es sei nach alter jüdischer Ordnung, daß die Rabbiner die Ältesten wählen (?). Da diese Ordnung jedoch nicht eingehalten wurde, so hätten sie 4 Personen gewählt, welche die Einführung der alten Wahlordnung erwirken sollten. Sie seien zu diesem Schritte um so mehr veranlaßt worden, da derzeit unter den Ältesten 4 Schwäger sitzen „die eines Sinnes und Mundes wären". — Jsak Arzt erklärte jedoch, daß diese Klage unbegründet sei, da sich die Schwägerschaft in das fünfte Glied erstreckt. Auf die weitere Frage, ob sie sonst eine Beschwerde hätten, wußten sie nichts vorzubringen. Am andern Tage wurden auch die Altesten gehört, welche wie oben angeführt, aussagten. Hierauf wurde der Kammerprocurator vernommen. Dieser erklärte, daß die Juden stets dahin gestrebt hätten, ihre Ältesten selbst zu wählen und zu ernennen. Dieses wurde ihnen jedoch nicht gewährt, sondern die Gemeinde wählte 20 Personen und zwei als Richter und aus diesen wählte die Kammer 5 Älteste und fünf Gemeinälteste, respective einen Richter. Es sei kein Termin für die Wahl festgesetzt, doch werde sie in der Regel einmal des Jahres vorgenommen. Beide Parteien vereinigen sich jedoch in der Absicht, die Wahlen unbeeinflußt vom Kaiser vorzunehmen. Die Juden könnten sich jedoch über diesen Vorgang nicht beschweren, da die Wahl in den Städten überhaupt, also auch bei Christen, der Zustimmung des Kaisers bedürfe. Da die Sollicitatoren keine eigentliche Klage vorbringen und den Rabbinern die Wahl in die Hand spielen wollen, so sollen sie mit einigen Tagen Gefängniß bestraft und dem jetzigen Rat gestattet werden weiter zu sungiren. Wollte man, heißt es ferner, die Klagen dieser Leute berücksichtigen , so würde der Kaiser unaufhörlich behelligt und die Kammer stets belästigt werden. Der Kammer wurde hierauf der Auftrag gegeben, die Rechnungen der Juden in betreff Gemeindeangelegenheiten zu prüfen und beide Parteien nochmals zu vernehmen. Das Schreiben schließt mit der Bemerkung, daß es unbekannt sei, wie es sich mit dem kaiserl. Decret, daß die Rabiner wählen sollen, verhält. In einem zweiten Schreiben werden die oben angeführten Eingaben der Ältesten und Gemeinältesten skizzirt und hervorgehoben, daß die Ällesten das Vorgehen der Rabbiner als parteiisch und verdächtig schildern. Ebenso wird das Votum der Kammer reproducirt. Ueber das kaiserl. Mandat, daß die Rabbiner die Wahl vornehmen sollen, wird nichts gesagt und war dasselbe auch dem Präsidenten der böhmischen Kammer v. Lobkowitz unbekannt. Der Kaiser selber sprach sich nicht darüber aus, ob er ein solches erlassen oder ob mit demselben Mißbrauch getrieben wurde. Wenn es nun aber auch richtig ist, daß die Zahl der Rabbiner damals nicht bestimmt war, da sie keinen Gehalt bezogen und Steuern wie die anderen Mitglieder der Gemeinde zahlten, weshalb sie das active passive Wahlrecht hatten; so kam es doch sonst nicht vor, daß die Rabbiner den Vorstand der Gemeinde einsetzten. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutscht. 21

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