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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 292

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
[Ohne Titel] / L. G.
Date
1887-01-01
Page
Seite 292 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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292 Nachrichten. Haushaltungen. Von 1817 ab kennen wir eigentliche Zählungen; damals lebten 4309 Juden in Frankfurt. Diesen statistischen Ermittelungen schließt B. ebenso gründliche und sorgfältige Erörterungen über die Erwerbsthätigkeit der Juden (die im späteren Mittelalter, in Frankfurt wie an anderen Orten, fast ausschließlich im Geld- und Pfandleihegeschäst beruht) und über die Herkunft der Frankfurter Juden an. Sehr bedauerlich und schwer erklärlich ist, daß B. auf die Mittheilung der werthvollen Ergebnisse seiner Studien über die Jahrhunderte, die er gründlich kennt, eine Reihe oberflächlicher Bemerkungen über die Verhältnisse der Juden im früheren Mittelalter folgen läßt, die sofort zu erkennen geben, daß er mit dieser Zeit sich niemals eingehend beschäftigt hat. Seine hier angefügten, gegen Roscher und Stobbe polemisirenden Bemerkungen — der Aufsatz von Höniger im ersten Heft dieser Zeitschrift ist ihm wohl noch nicht bekannt gewesen — sind ganz unhaltbar. Vollkommen in Übereinstimmung mit dem ebenerwähnten Aufsatze Hönigers stehen die Ausführungen K. Lamprechts im zweiten Bande seines großen, von umfassendster Gelehrsamkeit zeugenden Werkes „Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter" (Leipzig 1886) S. 1446 ff. Lamprecht zeigt, daß auch im Mosellande, dessen wirtschaftliche Verhältnisse er wie kein anderer kennt und beherrscht, Geld- und Darlehnsgeschäft bis zum 12. Jahrhundert fast ausschließlch in den Händen der Geistlichkeit lagen. Erst im 13. und mehr noch im 14. Jahrhundert treten hier die Juden ein: die erste erhaltene urkundliche Nachricht über jüdische Darlehnsgeschäste an der Mosel datirt von 1263. L. bringt sehr beachtenswerthes Material über die Geldgeschäfte Trierer Juden, insbesondere über das Trierer Bankhaus des Jacob Daniels, der von 1336—1341 an der Spitze der Finanzverwaltung seines Erzbischofs steht und dem 1341—1349 sein Schwiegersohn Michael in gleicher Stellung folgt, während vor ihm ein Jude Muskin von 1323—1336 dieselbe inne gehabt hatte. Über die Art dieser Finanzverwaltung, deren Bücher in hebräischer und lateinischer Sprache geführt wurden, giebt Lamprecht S. 1472 ff. sehr interessante Details, nachdem er vorher S. 1453 ff. die rechtliche Stellung und die äußere Geschichte der moselländischen Juden abgehandelt hat. Den letzteren Ausführungen wird man freilich nicht in allen Theilen zustimmen können; unter den einfachen und klaren Rechtsbegriff der Leibeigenschaft läßt sich das complicirte und seiner rechtlichen Natur nach schwer zu definirende Verhältnis der Kammerknechtschaft, in welchem die deutschen Juden des späteren Mittelalters stehen, nicht subsumiren. _ H- B. Joh. Janßens, Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgange des Mittelalters, Bd. V (Freib. i. B., Herder 1886) bringt S. 664 fg. eine Darstellung des Fettmilch'schen Aufstandes in Frankfurt 1614 und der gleichzeitigen Verfolgung der Juden in Worms, letztere mit einer Stelle aus einem damaligen Flugblatt.

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