Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1887
- Issue
- Heft 3
- Article
- Ein Copialbuch der jüdischen Gemeinde zu Worms
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 278 (sequence 2)
- Language
- German
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278 Moritz Stern, Ein Copialbuch der jüdischen Gemeinde zu Worms. Von den in der Urkundensammlung enthaltenen 17 Dokumenten sind nach der Handschrift eins, nach andern Vorlagen fünf veröffentlicht; es sind also immerhin noch elf Jnedita. Der Werth derselben würde selbstverständlich steigen, wenn die betreffenden Archivaliev nicht mehr vorhanden sein sollten. Was die Wiener Archive an Wormser, sich auf Juden beziehenden Urkunden bergen, hat bereits G. Wolf in seiner Schrift: „Zur Geschichte der Juden in Worms und des deutschen Städtewesens" (Bresl. 1862) mitgetheilt. Über die Archivalien des nunmehr geordneten Wormser Stadtarchivs wird demnächst in dieser Zeitschrift berichtet werden. Es folgen hier vorläufig in chronologischer Ordnung die Regesten sämmtlicher 17 Stücke der Urkundensammlung. 1348. Jan. 4. Speyer. Karl IV. schenkt den Bürgern von Worms die dortigen Juden. Böhmer-Huber, Reg. ur. 529. Hdschr. Bl. 35' f. 1349. März 29. Speyer. Karl IV. schenkt den Bürgern von Worms das hinterlassene Gut der dortigen Juden. Böhmer-Huber, Reg. nr. 902. Hdschr. Bl. 36' f. 1558. Mai 29. Wien. Ferdinand I. erneuert das Generalmandat Karls V., durch welches dieser die Juden Deutschlands von der Blutbeschuldigung frei spricht und ihnen ihre Freiheiten und Rechte sichert. Vgl. Senkenberg, Lei. iuris I, 675 ff. und Wolf, die Juden unter Ferdinand II., Beilage III. Hdschr. Bl. 23' f. 1559. Juni 26. Augsburg nebst einem Vidimus durch den Rath zu Frankfurt v. 1564. Mai 8. Montag. Ferdinand I. fordert die gemeine Jüdischheit des heiligen, römischen Reiches auf, den Jakob Juden, wohnhaft zu Worms, als ihren obersten Rabbi zu achten und zu halten und setzt als Strafe für etwaigen Ungehorsam die Summe von 3 Mark löthigen Goldes fest. Hdschr. Bl. 63 f. 1559. Nov. 22. Wien. Ferdinand I. befiehlt dem Rathe zu Worms, bei Vermeidung einer schweren Strafe und 30 Mark löthigen Goldes die Wormser Judenschast bis zur Erledigung des Streites zwischen der Stadt und dem Bischof Dietrich bei ihren alten Freiheiten zu lassen und nicht mit ungewöhnlichen Steuern zu beschweren. Hdschr. Bl. 25' f. 1562. Jan. 23. Prag. Dem Bischof Dietrich von Worms wird auf seine Beschwerden vom kaiserlichen Hofe aus angezeigt, daß dem Rathe zu Worms wiederholt Befehle zugegangen seien, keine Neuerungen gegen die Juden vorzunehmen, und daß man nun erwarte, daß diesen Befehlen gehorsamst nachgekommen werde. Wolf, zur Gesch. d. I. i. W., Beilage VIII. Hdschr. Bl. 32. 1563. Mai 10. (Worms). Vertrag des Friedrich Wolf Philippus des älteren und Wolf des jüngeren, Kämmerer von Worms, genannt von Dalburg, mit Jakob zum Affen, dieser Zeit Bischof, Jakob Rabbi, Schimschon zum Bären und Leiser zum Wolf, den obersten Fürsten der ganz gemeinen Judenschaft zu Worms. Hdschr. Bl. 58 f.