Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 3 · p. 205

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 3
Article
Die Judenprivilegien Heinrichs IV. für Speier und für Worms
Date
1887-01-01
Page
205 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2259275-2259313-2259317-2263300--0230-2263333
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Die Äudenprivilegien Heinrichs IV. für Speier und für Worms. Von O. Stobbe. I. Die Privilegien, durch welche Kaiser Ludwig der Fromme einzelne Juden in seinen Schutz nahm und ihnen besondere Vorrechte ertheilte,') gewähren uns nicht bloß einen Einblick in die rechtliche Stellung der Juden zur Zeit des fränkischen Reichs, sondern bilden auch einen Ausgangspunkt für die spätere Entwickelung noch mehrere Jahrhunderte hindurch. Schon unter Ludwig dem Frommen wurden sie von dem Klerus mit großem Unmuth betrachtet. Indessen wenn auch der Bischof Agobard von Lyon von ihnen sagt, es seien praeeexta ex nomine ve8tro (Ludwig d. Fromme) aureis si^illis siAnata et eontinentia. verda, nt xutamus, non vera und in Betreff einzelner Sätze nicht glauben will, daß etwas derartiges der Kaiser habe bestimmen können, so meint er doch wohl nicht im Ernst, daß hier eine Fälschung vorliegt, sondern er will es nur nachdrücklich betonen, daß er nicht begreife, wie sich der König zu solchen Gunstbezeugungen babe entschließen können. Jedenfalls hat die heutige Wissenschaft nicht den mindesten Grund, an ihrer Echtheit zu zweifeln. Ein großer Theil von dem, was Ludwig der Fromme bestimmt hatte, kehrt dann in späteren Privilegien für die Juden wieder. Freilich nicht in dem Privileg, welches im Jahre 1084 der Bischof Rüdiger von Speier ') Die drei betreffenden Privilegien der Carpentier'schen Formelsammlung stehen in Rosiei'e's i-eoueil Zenera! 6es kormnles I 1859 Nr. 27—29 und sind neuerdings von Zeurner unter der Bezeichnung t'oi-rnulas imperiale e euris. l^uäoviei?ii in den Nonnm. SermaniaL, tormulae NerovinZiei et Tai-olini aevi I 1882 p. 309 ff., 325 (Nr. 30, 31. 52) herausgegeben. 2) Stobbe die Juden in Deutschland während des Mittelalters 1866 S. 5 f., 199. Ueber die verschiedenen Streitschriften Agobardß gegen die Juden vgl. B. Simson Jahrbücher des Fränkischen Reichs unter Ludwig dem Frommen I. 1874. S. 393 ff, — Bischof Agobard von Lyon hatte eine besondere Veranlassung sich mit diesen Privilegien zu beschäftigen, da sich das eine derselben (Zeumer Nr. 31) auf mehrere Juden kaditantes in I^uZäuno eivitste bezieht. — Daß es der ganzen Judenschaft Lyons ertheilt sei, kann ick nicht mit Zeumer p. 310 N. 1 annehmen. Auch die beiden andern Schutzbriefe Ludwig's des Frommen sind nur für einzelne Juden ergangen. Nr. 30 für einen Rabbiner und seinen Neffen, deren Domizil nicht angegeben ist^ und Nr. 52 für einen Abraham kaditans in eivirare (^aesaranANStk,. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Teutschl. 14

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.