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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1887-01-01 · Heft 1 · p. Seite 69

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1887
Issue
Heft 1
Article
Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter
Date
1887-01-01
Page
Seite 69 (sequence 5)
Language
German
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R. Hoeniger, Zur Geschichte der Juden Deutschlands im frühern Mittelalter. 69 geschäft desselben an Verwandte Bezug genommen, das in den Acten nicht zu ermitteln und in Folge dessen auch nicht zeitlich genauer zu bestimmen ist. Wie ich vermuthe, handelt es sich hier um Mitglieder des bekannten Kölner Partriziergeschlechtes der „Judden"'). Jedenfalls bleibt zu beachten, daß in der zweiten der oben mitgetheilten Schreinsnotirungen die Bezeichnung 5uäeus bei Vordolf dem Sohne Eckeberts fortgefallen ist. Da, wie die zahlreichen Judenurkunden des Laurenzschreins erweisen, auch dort diese Bezeichnung der Confession mehrfach unterbleibt, da ferner deutsche Namen bei Juden verschiedentlich in dieser Zeit begegnen, so läßt sich nicht mit Sicherheit behaupten, daß Vordolf und Gerhard die einzigen jüdischen Grundbesitzer im Bezirk der Martinspfarre waren. Viel häufiger begegnen naturgemäß in der Laurenzpfarre, dem Sitz der Judengemeinde, vermögensrechtliche Acte, bei denen Juden betheiligt sind. Leider sind die Eintragungen des Laurenzschreins auch nicht annähernd so vollständig erhalten, als die der Martinspfarre. Und es ist nicht nur der positive Verlust zu beklagen. Die kurzen regestenartigen Vermerke der Schreinskarten sind in der altern Zeit durchweg undatirt. Aber sie verzeichnen Dinge, die in einem bestimmten Zusammmenhang stehen. Vererbung, Kauf und dingliche Belastung führen uns eine lebendige Kette von Personen in ihren Beziehungen zu demselben Besitz vor, und hundertfach greifen die Eintragungen als verbindende Glieder in zwingender Folge in einander. Wo demnach diese Eintragungen in ununterbrochenem Zusammenhang vorliegen, läßt sich die Aufeinanderfolge derselben mit ziemlicher Sicherheit feststellen. Kommt dann hinzu, daß für einzelne Urkunden in der anderweiten Ueberlieferung Anhaltspunkte für eine bestimmte Datirung sich finden, so ergiebt sich die Möglichkeit einer verhältnißmäßig genauen chronologischen Fixirung, wie sie beispielsweise für die Karten des Martinsschreins durchgeführt werden konnte. Für die nur lückenhaft erhaltenen Eintragungen des Laurenzschreins bietet sich keine Möglichkeit einen solchen innern Zusammenhang zu erkennen. Es bleiben allerdings noch Anhaltspunkte genug, welche wenigstens eine annähernde Datirung gestatten. Die umständlichen Untersuchungen müssen an anderer Stelle ihren Platz finden. Ich erwähne hier nur, daß die ersten Anschreinungen c. 1135, etwa gleichzeitig mit denen der Martinspfarre einsetzen, und daß die beiden ältesten Karten, deren Inhalt uns hier am meisten interessirt, jedenfalls vor dem Jahre 1159 abgeschlossen sind-). Allerdings enthält besonders die zweite Karte auch Notirungen spätern Datums. Auf breiten Stellen ist die ursprüngliche Schrift durch Rasur getilgt und taderosrum et äiwiüietas ares retro posite, yuas emsrmit Daniel et lokannes srZa eoZnatum ipsorum Davieluni (luäeum), propria est lodaums et uxoris sue OLstinv et kereäum suorum.?aet. eto. (Kölner Schreinsurk. I S. 190.) Siehe unten S. 74 Anm. 2. 2) Vergl. Mitth. aus dem Stadtarch. von Köln, Heft I S. 48.

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