Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 175 (sequence 20)
- Language
- German
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Jakob May. Die Steuern und Abgaben der Juden im Erzstift Trier quartierungslasten, Requisitionen an Möbeln, Bett- und Tischzeug, Fleisch, Weim, Getreide und Futtermitteln sowie Kontributionen in Geld, von denen eine ganze Reihe von Lieferbefehlen und Quittungen, aber auch von Schuldscheinen über Anleihen aus den Jahren 1796 und 1797 Zeugnis gibt und die einzeln aufzuzählen nicht möglich ist. Bezeichnend ist, daß eine am 21. August 1797 aufgenommene Schuld von 500 rhein. Gulden erst 1833 getilgt wurde120). Diese Lasten drückten die Judenschaft im besetzten Teile des Erzstifts um so schwerer, als ihre Familienzahl ohne die auf der rechten Rheinseite wohnenden und infolge von-Abwanderungen gerade von Begüterten nur noch 90 bis 95 betrug. Von diesen wohnte etwa die Hälfte auf dem platten Lande, wo der Handel, von dem sie lebten, in der Kriegszeit ganz darniederlag. Mitte 1797 wurden der Judenschaft von dem ehemaligen kurtrierschen Hof- und Regierungsrat, der nach dem Dekret des Generals Hoche vom 21. März wieder an die Stelle der von den Franzosen bestellten Beamten getreten war121) und den Namen „Landesregierung" angenommen hatte, als Beitrag zu der von dem General ausgeschriebenen großen Kontribution122) 3000 Rthlr sowie eine Fouragelieferung von 150 Maltern (= 300 Zentnern) Hafer und 912 Zentnern Heu auferlegt. In dem erwähnten Gesuch vom 12. August weist diese darauf hin, daß die ganze Stadt Koblenz mit ihren rund 1200 Familien nicht viel mehr als die doppelte Geldsumme aufzubringen habe und daß, wenn man den derzeitigen Geldwert der geforderten Fourage in Höhe von über 2000 Rthlr berücksichtige, eine jüdische Familie 9mal soviel zu zahlen haben würde wie eine Koblenzer Bürgerfamilie. Inwieweit das Gesuch Erfolg hatte, läßt sich nicht sicher sagen. Vielleicht war die Kontributionsquote der erzstiftischen Judenschaft mit einer am 31. August 1797 von der Domänenkasse quittierten Barzahlung von 900 Rthlr und Fouragelieferung im gleichen Werte erfüllt123). Seit Anfang 1797 erscheinen auch die ersten Belege über die Heranziehung der städtischen Juden zu den allgemeinen Bürgersteuern, die nach der alten kurtrierschen Verfassung aus dem „Ehegulden" und der „Simpelsteuer" bestanden124). Der Ehegulden war eine Kopfsteuer für jedes Ehepaar, während unter „Simplum" die Einheit der Gewerbesteuer in Höhe von 1/4O/0 des geschätzten Einkommens verstanden wurde, von der je nach Bedarf ein bestimmtes Vielfaches — z. B. 13y2 Simpel für das Jahr 1797 — erhoben wurde125). Trotzdem blieb die Judenordnung mit ihren Ausnahmebestimmungen für den Handel bis zur Einführung der Departementsverfassung und Abschaffung der Standesunterschiede zu Anfang 1798122) in Kraft. Die Juden konnten daher in einer Eingabe an die Landesregierung vom 17. Juli 1797 treffend von sich sagen, sie würden zwar „in odiosis" als Bürger betrachtet, nicht aber „in favorabilibus"126). Das regelmäßige Aufkommen an Schutz-, Neujahrs- und Renovationsgeldern sowie an Leibzöllen im Erzstift berechnet sich während des 18. Jahrhunderts auf rund 3000 Rthlr im Jahr. Davon vereinnahmte das Domkapitel 1000 Rthlr, den Rest die kurfürstliche Kammer. Die gesamten jährlichen Kammergefälle betrugen bis zu 600 000 Rthlr127). Hiervon mußten die Erzbischöfe die Ausgaben für die Beamtenschaft der Zivilverwaltung und die Hofhaltung bestreiten, und zwar unter Kontrolle des Domkapitels. Zu ihrer rein persönlichen Verfügung stand nur ein Betrag von 50—60 000 Rthlr, so daß die Judensteuern offensichtlich keine ganz unwichtige Rolle in ihr emFinanzhaushaltgespielt haben. 12°) Gem.-A. Kobi.II, 125-130, 133, 145—147, 149—151, 154. 156—165 u. 172—174. 121) Minola, Die Franzosen in Koblenz 1794—1797, hgg. v. Cardauns, Koblenz 1916, S. 149. 122) vgl. Leonardy a. a. O., S. 954 ff. 123) Gem.-A. Kobl. II, 162. 12±) Gem.-A. Kobl. II, 143, 151, 155, 170, 171 u. 178. 12ä) Vgl. Scotti a. a. O., S. 1733 ff. 126) Gem.-A. Kobl. II, 151. 127) Wegeier a. a. O., S. 96 — Günther, Vom alten Erzbistum und Kurstaat Trier, Mittelrhein. Geschichtsblätter, Koblenz 1924, Nr. 4. — Marx, Geschichte des Erzstifts Trier, I. Abt., 2. Bd., Trier 1859, S. 235 ff. 175