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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 126

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
[Rezension]
Date
1937-01-01
Page
Seite 126 (sequence 2)
Language
German
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Literatur dem einen Lande zum andern zu wenden. Wo es, wie am Schluß von Band V,. S. 436 ff. ausgezeichnete chronologische Tabellen gibt und sorgfältige Register der Quellen und der Literatur (S. 446 ff.), der Gegenstände usw. (S. 456 ff.) folgen, kann der Leser sich immer wieder zurechtfinden. Für Band VI aber liegen vorläufig die Register nicht vor, ist daher die Orientierung recht schwierig. Mit seiner Stoffeinteilung hängt es zusammen, daß der Verfasser Palästina und die messianischen Bewegungen in den Vordergrund stellt; man muß sich oft fragen, ob ihre Konkretheit für das wirkliche jüdische Leben eine so vitale Bedeutung hatte, wie der Verfasser ihnen gibt; für unser Gebiet z. B., Juden in Deutschland, findet sich in dem Absatz „Die messianische Bewegung und die Palästinawanderung aus Westeuropa" (S. 471 ff.), ein einziger Beleg — vielleicht sogar weniger, als man wirklich anführen könnte; freilich gehören auch die Angaben über die Stimmung zur Mongolenzeit hierher (S. 289). Es liegt im Wesen einer solchen Quellensammlung, daß viele verschiedenartige, oft sogar einander widersprechende Zeugnisse nebeneinander stehen. Wer sie verwerten will, muß daher sorgfältig prüfen, was sie aussagen und wohin sie gehören. Da der Mangel an Raum Vollständigkeit verbietet, wird der Benutzer auch nach den Gründen für die Auswahl fragen müssen, die bisweilen für die Interpretation maßgebend sein werden. Es ist nicht immer leicht dahinterzukommen, nicht immer anzugeben, warum z. B. bei den Siedlungen in Deutschland (Bd. V, S. 93 ff., Bd. VI, S. 230 ff.) gerade diese und nur diese Orte angegeben sind, warum ein Kapitel sehr reichlich bedacht ist, wie z. B. das über den Ghettozwang und die kirchlichen Absonderungsgesetze (VI, 387 ff.), während kurz vorher S. 374 das «Material über die jüdischen Steuererheber sehr knapp ist, warum unter den Landesrechten S. 397 f. kein einziges aus Deutschland angeführt wird, hingegen eine Anzahl Daten beim staatlichen Schutz der Kirchengesetze. Es ist auch nicht zu verstehen, warum S. 401 gerade diese Judenschutzbriefe angeführt sind. In die „Theorie vom Judenschutz" gehören nicht solche Einzelheiten über fürstliche Abwehr fremder Eingriffe in ihre Hoheit wie S. 351 f. In den „Grenzen des Judenschutzes" (S. 353) gehört 1, genau genommen, zum vorhergehenden Paragraphen, die anderen Stellen betreffen irgendwie begründeten Verzicht auf die Oberhoheit; S. 392 findet man Ähnliches beim städtischen Judenrecht. S. 399 stehen ganz unerwartet Einzelheiten über Zins und Schuiderlaß. Da die Interpretation sehr knapp ist — so summarisch wie S. 396 Anm. 16 beim Schwabenspiegel (dessen Herausgeber übrigens Gengier heißt) dürfte sie nie sein — werden die Leser oft in Verlegenheit geraten, sie müssen sich um die Auslegung der angeführten Stellen selbst bemühen, und das wird ihnen, da sie meist nicht geschulte Historiker sein werden, häufig recht schwer werden. In der Hauptsache ist das Werk sicherlich für Lehrer bestimmt, neben seiner geschichtswissenschaftlichen verfolgt es eine pädagogische Aufgabe. Der Lehrer aber muß sich darauf verlassen können, daß ihm die Quellen in der besten zugänglichen Form und mit äußerster Sorgfalt geboten werden. Das ist nun leider nicht immer in dem erwünschten Maße der Fall. Vielfach ist dem Verfasser neuere Literatur wie z. B. der Thesaurus von Davidson, die Germania Judaica oder das Buch von Ferorelli über die Juden in Unteritalien entgangen. Das ganze Einleitungskapitei von Band VI über die Kreuzzugsverfolgungen müßte revidiert werden, da der Verfasser sorglos die Ausgabe von Stern und Baer nebst der Einleitung von Bresslau benutzt und weder die Bemerkungen von Porges oder mir noch die Kontroverse Steinherz—Tykocinski beachtet. Berthold von Regensburg wird S. 386 nach Güdemann, nicht nach der Quelle zitiert. Auch die Päpste scheinen mir nicht genügend zu Worte zu kommen. Über Einzelheiten der Auslegung oder Übersetzung läßt sich streiten, aber solche Differenzen sind für die Beurteilung des wertvollen Werkes gleichgültig. Wichtiger ist die Frage der Einteilung und Anordnung des Stoffes, die entschieden einer Nachprüfung bedarf. Wichtig ist vor allem auch die äußere Form, die leider viel zu wünschen übrig läßt. In dem mir vorliegenden Exemplar von VI 1 fehlt das Inhaltsverzeichnis — was für ein Nachschlagewerk äußerst störend ist. Ferner ist eine große Zahl von Druckfehlern festzustellen, namentlich in den fremdsprachlichen Anführungen, in denen die Benutzer am wenigsten Bescheid wissen werden. Wir können auf die Aufzählung im einzelnen verzichten; dieser Hinweis wird genügen, den Verfasser zu größerer 126

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