Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1937
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Briefe von Mannheimer Juden aus den Jahren 1695 bis 1697
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 107 (sequence 10)
- Language
- German
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Bcrthold Rosenthal. Briete von Mannheimer Juden aus den Jahren 1695 bis 1697 Brief VI. Samel Isaac Jud, David Levi und Lernte Moyses an Stadtschreiber Kistenmacher in Neu-Mannheim. Weil mir sampt der Hoffnung sein, daß der, allgott gelobt, bescherte Friedte wirdt offentl. puplecirt werden und unßerer concesion gemeß unser samptl. Manheimer Zusammenkunfft die hiroben herumb wonen vor gut befinden, daß ist unsre samptl. Bitt, der Hochgeh. belieb dem Hochwohlweißen Stattrath ohnemaßgebeter Vorstellung vorbringen, er geruh grg. unß Manheimer Juden so im Landt und außm Landt sich aufhalten, bei Vermeidung gewißer Straff befehlen und ernstl. anbedeiten und ein Jeglicher sich auf den 17./27. Jan. 1698 sich in Ney Mahnheim einfinden solle, dermit mir von ein und andrem so der gemein und gantzee Weßens Nutzen dient und reden können. Zu welchem gehorsam mir samptl. verbleiben unßeres Hochgeehrtsten Herrn Ergebenst Diener. P. S. Anbey folgt die Specificotion der außer Landt sich aufenthalten Manheimer Juden; also bitten mir sampt, dero Hochwohlweißet Statt-Roth werdt unser voriges Motive willfohren und hirüber gnädigsten Befehl erteyllen. {Ohne Datum. Adresse and Siegel. Von fremder Hand ist als Tag des Einlaufs der 20. Dezembris 97 vermerkt.) Brief VII. Josua und Johannan Astruck an den Hochwohlweisen Stadtrat in Neu-Mannheim. M: Breit, den 2. Jan./23. Dez. 1697. Wohledle, Veste, Hochwohlgelahrte, Fürsichtig und Hochwohkveise, Hochgeehrte und Gebietende Herren! Waß von E. Edl. Hochwohlweisen Rath auf beed interims verordneter Vorsteher und übriger benahnter Juden gehorsambes Anbringen wegen Haltung eines Convents der gesambten schirmsverwanten Judenschafft halben heilsambl. und löbl. raißonniret statuirt, auch zu dem Ende zu fernerer deliberation ein Termin sub dato den 27./17. Jan. deß balt eintrettenden 169S. Jahres auf Nau- Manheimb angesetzet worden, solches haben Wir beede Endesbenahnte auß der ergangenen und copialiter unß zugeschickten Citation mit mehrem gehorsambl. und mit geziemender reverenz zu ersehen gehabt. Obwohlen Wir nun ahn Unserm - wenigen sothanen Vorsatz gleichfalls vor recht nützl. und nötig erkennen, auch nichts mehrers wüntschen mögten, denn daß Wir auch, Unser obliegender Observanz gemäß, priefixo termino unser schuldiges parere und Folge leisten konten. Allein weilen notorisch Wir, sowohl ich Jeschia immerzu laider! bettlägerich und kränkl., alß auch ich Johannan Astruq auß Verbott der Hhn. Medicorum durchauß bei solcher Kälte und Winterszeit bey Meiner üblen Leibesdisposition, zu dem Ende mich heuer deß Emßer Bades bedienet, in Hoffnung, gesünder zu werden, nicht ausreisen darff und vermag, und dahero die höchste Unmöglichkeit bey unß beeden sich zeiget. Alß haben jedoch schuldigstermaßen unß nicht allein schriftlich zu excusiren, sondern auch anbey unß insoweit erklären sollen und wollen, daß Wir gar wohl mit obgedacht anberaumter tagfahrt und Convent zufrieden, auch waß alda vernünfftig deliberirt und beschloßen werden möge, schwerlich verschlagen werden. Solte dergL im Frühling gegen ostern beschehen seyn, würden Wir unß ohnausbleibl. eingefunden haben, wie dann ich Johannan diese Zeit, gönts Gott! mich dahin zu verfügen gewiß resolviret bin. Schließl. sollen auch dieses ohnverhalten, daß weilen Mein Bruder Salomon Astrouc in die 20 Meilen Wegs von hier entfernt, überdiß auch noch verschiedene importante Sachen mit Unserm Stieffvatter Oppenheimer zu negoeiiren, also auch dieser ohnmügl. wird dahin kommen können, zwar ihme dergl. Convent ehistes avvisiren wollen. Der ailerseithigen Hoffnung, es werde Em Edl. Hochwohlweiser Mannheimer Stadtrath dieser unserer wahrhafftigen Excusation glauben beizumeßen und vor dißmahl vor entschuldigt zu halten, groß, geruhen, auch sich Unserer Wenigkeiten fernerhin bestens und groß, recommendirt seyn laßen, die Wir unter Empfehlung Göttl. Machtschutzes seyn und verbleiben (Siegel, beim Oef/nen durchschnitten, zeigt undeutlich ornamentalen Schmuck ohne Inschrijt.) 107