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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 76

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Die geistigen Strömungen des 18. Jahrhunderts und das Judenproblem
Date
1937-01-01
Page
Seite 76 (sequence 6)
Language
German
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Selma Stern-Täubler. Die geistigen Strömungen des 18. Jahrhunderts und das Judenproblem und Generäle, diese Adligen und Bürgerlichen, waren Gegner des ständischen Kleinstaats und der lutherischen Orthodoxie, Schüler von Thomasius und Wolff,. Anhänger des modernen Naturrechts und des aufgeklärten Wohlfahrtsstaates9). Der pommersche General Grumbkow, der erste Minister des Generaldirektoriums und in allen Militär- und Steuerangelegenheiten die treibende Kraft, galt als Verehrer der Wolffschen Philosophie, der Justizminister Bartholdi, der langjährige Direktor der Judenkommission, und der Minister Katsch, der Vertreter der Straf- und Disziplinarsachen im Generaldirektorium, hatten in Halle studiert, der berühmte Cocceji, der Bekämpfer der Tortur und Kenner des Naturrechts, übertrug den Geist der jungen Universität auf das neue preußische Landrecht. So erlebt man in den Akten immer wieder das gleiche Schauspiel: der König befiehlt, meist in leidenschaftlichem, schroffem oder höhnischem Ton, die Juden zu verjagen oder doch ihre Zahl einzuschränken, die Minister widersprechen, suchen die Befehle aufzuschieben, die Verbote abzuschwächen, oft in langen Eingaben oder in persönlichen Vorstellungen, aus Gründen der Staatsräson, öfter noch aus Gründen der Menschlichkeit, der Humanität. Als z. B. im Jahre 1714 sämtliche Kauf- und Handelsleute Berlins über die Konkurrenz der Juden, die große Anzahl ihrer Geschäfte und ihren Handel klagten10) und der König sofort verordnete11), daß alle im Jahre 1690 noch nicht vorhandenen Kaufläden geschlossen werden sollten, wandten sich einige Mitglieder des Generalfinanzdirektoriums und des Generalkriegskommissariats offen gegen diesen Befehl. Wenn den Juden der Handel verboten werde, erklärten die Räte, so stehe dahin, ob der erlaubte Handel mit alten Kleidern zu ihres Lebens notdürftigen Unterhalt zureichend sei, und ob nicht die meisten, da sie auf keine andere Weise ihr Brot verdienen könnten, in kurzer Zeit gänzlich an den Bettelstab geraten und zur Abtragung der jährlichen Abgaben untüchtig gemacht werden würden12). Als der König im Jahre 1728 die Steuern der Juden erhöhte, ihren Handel weiter einschränkte und das jüdische Handwerk verbot, bat das Generaldirektorium dringend um Milderung der harten Gebote. Denn in Prag, in Amsterdam, in Frankfurt a. M. wohnten, wie es ausführte, viele tausend Juden, ohne daß dem Flor der Städte etwas abginge13). Die Ärmsten wegzuschaffen, die Reichsten beizubehalten, erklärte einmal der Justizminister Balthasar Konrad zum Broich, der Direktor der Judenkommission, sei vielleicht den Gesetzen der Politik, nicht aber den Regeln der Justiz conform14). Trotzdem hätten weder die toleranten Ideen der Zeit noch die Stellung der Beamtenschaft zum Judenproblem zu einer grundsätzlichen Änderung der jüdischen Verfassung geführt, wenn nicht die Wandlung des Staates selbst, die Umänderung der Behördenorganisation, die neue Steuer- und Finanzpolitik, die veränderte Wirtschaftspolitik die Judenfrage aufgerollt und zu einer gewissen Lösung gebracht hätten. 9) G. Schmoller, Der Preußische Beamtenstand unter Friedrich Wilhelm I. (Preuß. Jahrb., 1870, Bd. 26, S. 148 ff.). 10) Bittschrift sämtlicher deutschen und französischen Kauf- und Handelsleute in den Kgl. Preuß. Haupt- und Residenzstädten vom 2. August 1714. Geh. Staatsarch. Berlin-Dahlem (Geh. St.-A.) R 21—203. u) Commissariale an das Generalkriegskommissariat vom 10. 8. 1714. Geh. St-A. R 21—203a. 12) Relation der Geh. Räte Freyberg, Duhram, Culemann, Ellenberg, Pehnen, Manitius vom 24. 2. 1718. Geh. St.-A. R 21—203a. 13) Immediatbericht des Generaldirektoriums vom 4. 5. 1728. Geh. St.-A. Gen.-Depart. Tit. LVLt Judensachen 1—3. Vol. 2. ") Gutachten Broichs vom 14. 5. 1737. Geh. St.-A. Gen.-Direct. Kurmark. Mat. IV. Tit. CCXXXII. Nr. 9. Vol. I. 76

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