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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1937-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 71

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1937
Issue
Heft 2-3
Article
Judenrecht als wissenschaftliche Disziplin
Date
1937-01-01
Page
Seite 71 (sequence 7)
Language
German
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Selma Stern-Täubler. Die geistigen Strömungen des 13. Jahrhunderts und das Judenproblem * schiedene Rechtsbücher auch Rechnung getragen. Das Meißener Rechtsbuch sieht bei Körperverletzung oder Todschlag unter Juden die gleiche Rechtsprechung wie unter Christen vor, fordert jedoch, daß der Schuldige, nachdem er nach dem allgemeinen Landrecht bestraft worden ist, auch noch die nach jüdischem Recht eintretende Strafe, d. h. wohl Geißel- oder Todesstrafe erleidet15). Zusammenfassend bemerkt Kisch: „Die Rechtsbücher übernahmen, modifizierten auch in gewissem Sinne einige judenrechtliche Bestimmungen der Privilegien, besonders solche, welche mit der Zeit Gewohnheitsrecht geworden waren. Darüber hinaus erhielt das Judenrecht der Privilegien in den Rechtsbüchern grundsätzliche Anerkennung. Was das jüdische Recht anlangt, das für die inneren Beziehungen der Juden maßgebend war, so hatten die Rechtsbücher Gelegenheit, sich mit ihm nur soweit zu beschäftigen, als die Frage der praktischen Anwendbarkeit für die christliche Umgebung von Interesse sein konnte. In solchen Fällen wurde die Frage positiv entschieden, und diese Entscheidung gewann große Bedeutung für das rechtliche und gesellschaftliche Leben der Juden Deutschlands im Mittelalter." Mit dieser Feststellung schließen die Untersuchungen, die unsere Kenntnisse in einem dem jüdischen Historiker nur schwer zugänglichen Gebiete wesentlich bereichern. Der Dank für die Fortsetzung wird um so heißer sein, je rascher sie erfolgt und das ganze Gebiet erschließt. Nachdem die allgemeinen Erörterungen, die vielleicht gewisse Wiederholungen und die Fülle der Bibliographie notwendig machten, überwunden sind, dürfen wir auf ein schnelles Fortschreiten der sachlichen Erörterungen hoffen. N. S. Dieser Aufsatz war bereits gesetzt, als mir Professor Kisch seinen Aufsatz „Jüdisches Recht und Juden recht. Ein Beitrag zur wissenschaftlichen Grundlegung für eine Rechtsgeschichte der Juden" freundlichst zugänglich machte, der demnächst in der „Festschrift für Jacob Freimann" erscheint und die Gedankengänge zusammenfaßt, die seine erste hier besprochene Abhandlung auseinandersetzt. Noch später erhielt ich das Buch „Deutsche Rechtswissenschaft" (2. Bd., 2. Heft, April 1937), das mehrere Aufsätze enthält, die in dieses Gebiet fallen, wie Herbert Meyer, „Das jüdische He h ler r e cht", und Hans-Kurt Clausen, „Der J u d e n e i d , ein Beitrag zur Geschichte des Rechtsschutzes". Zu diesem Buch werden wir später Stellung nehmen. Die geistigen Strömungen des 18. Jahrhunderts und das Judenproblem1) Von Selma Stern-Täubler Die Judenpolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen zeigt keine so einheitliche Linie wie die seiner beiden Vorgänger. Sie läßt sich weder aus der eigenwilligen Persönlichkeit des Soldatenkönigs noch aus den Motiven der Staatsraison, aus den politischen, den wirtschaftlichen, den finanziellen Erfordernissen des absolutistischen und merkantili- 15) Proceedings, S. 144, die Schlußbemerkung das., S. 145. Gekürzter Abdruck aus dem Manuskript des 2. Bandes des Werkes „Der Preußische Staat und die Juden". 71

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