Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 4
- Article
- Antisemitismus im Mittelalter
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 187 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Wilhelm Grau. „Antisemitismus im Mittelalter" zeit der Regensburger Judengemeinde immerhin legitimiert gewesen wäre, Stellung zu nehmen, ist in völlig unsachlicher Weise gegen mein Buch zu Felde gezogen. Um die Möglichkeit, daß die Strausschen Ausführungen in Zukunft auch nur einen ernsten Nachbeter finden, von vornherein zu beseitigen, kann ich mir die leidige Aufgabe nicht ersparen, Punkt für Punkt auf Straus' „Kritik" einzugehen. Straus sucht nachzuweisen, „erstens inwieweit es Grau an Gründlichkeit hat fehlen lassen, und zweitens, warum ihm das passieren mußte" (17). Um meinen Mangel an Gründlichkeit zu demonstrieren, zählt Straus eine Reihe von Beispielen auf, wozu er bemerkt, daß sich diese Reihe noch stark vermehren ließe. „Aus der Fülle" dieser Beispiele führt Straus „einige Kernstücke" an. Diese will ich nun im einzelnen vornehmen. Straus stellt siebenmal Auffassungen seines Buches „Die Judengemeinde Regensburg im ausgehenden Mittelalter" gegen Auffassungen meines Buches. Die Gegenüberstellung soll meine Ungründlichkeit dartun. 1. Fall: „Straus (43) spricht von der Steigerung der Undurchsichtigkeit der Lage der Juden durch die Einschaltung Herzog Albrechts IV. Grau hingegen: Rechtslage der Juden durch Albrecht nicht undurchsichtiger geworden (99), Verwirrung brachten höchstens die Juden selbst (190). Aber politisch sind die Dinge durch H. Albrecht recht kompliziert geworden (90)." Der „gründliche" Herr Straus ist aber nicht gründlich im Zitieren; denn auf S. 43 seines Buches spricht er sehr deutlich von „der ganz undurchsichtig gewordenen Rechtslage der Juden", und in seiner „Kritik" gegen mich sagt er einfach „Lage". Dann wirkt es freilich ein wenig tüftelig, wenn ich gegen ihn „Rechtlage" und politische Lage auseinanderhielt. Jedem vernünftigen Menschen ist der Unterschied, der zwischen diesen beiden Begriffen besteht, deutlich. Diese Auffassung, die auf Grund eines sehr gründlichen Aktenstudiums entstanden ist, ist allerdings differenzierter als die von Straus. 2. Fall: „Straus: Friedrich III. schützte und bedrängte die Juden nicht in erster Reihe aus avaritia, sondern um seine Judenhoheit zu sichern und berechtigten Finanzbedarf zu decken. Grau: Man hat Friedrich III. nicht vergeben, daß er aus Geldgier und Habsucht die Juden der gerechten Strafe entgehen ließ (120). Das Volk ,empfand* die Finanznot als avaritia (191)." Fürs erste vergißt Straus anzugeben, wo seine zitierte Äußerung über Friedrich III. in seinem Buch zu finden ist. (Er meint vielleicht S. 5 ff. oder S. 9 ff. oder S. 52 ff., aber wo ist die Rede vom „berechtigten Finanzbedarf'?) Fürs zweite fragt man sich, was dieses „Kernstück" eines Beispiels von Ungründlichkeit überhaupt besagen soll. Straus liest in das „empfand" gewaltsam eine „Ungründlichkeit" hinein. Wie ist der Sachverhalt? Als treibendes Motiv der Judenpolitik Friedrichs III. und Maximilians I. erkannte ich die kaiserliche Finanznot (S. 101 ff.) im Gegensatz zu Straus, der Gründe der Reichsreform annahm. Diese Finanznot war fürdie Stadt Regensburg, die eine dem i* 187