Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- David Friedländer und seine Zeit
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Ernst Fraenkel. David Friedländer und seine Zeit den Kräfte benutzte und sie für ihre Zwecke verwendete. Wie im Judentum diese äußere und innere Wandlung in bezug auf humanitär-pädagogische Tendenzen und in bezug auf das staatsbürgerliche Leben sich vollzog, dafür sind Leben und Wirken des Mannes charakteristisch, den Heinrich von Treitschke als den „wackern David Friedländer" bezeichnet hat1), dessen Charakterbild anderseits durch H.Graetz in einer Weise gezeichnet worden ist2), die alle Merkmale seiner historischen Forschungsmethode und der Art seiner Darstellung, besonders im XI. Band seiner „Geschichte der Juden" zeigt3). Die Forschungen in den Jahrzehnten nach Graetz und I. H. Ritter, dessen kenntnisreiche, aber trockene Darstellung im Rahmen seiner Gesamtzeichnung der „jüdischen Reformation"*) auch heute noch die beste Kenntnis vom Wirken David Friedländers vermittelt, haben inzwischen neue Quellen für die geschichtliche Erkenntnis der in dieser Zeit wirkenden Männer und Ideen erschlossen; es ist daher nicht nur eine Pflicht der Dankbarkeit gegenüber diesem unablässig für den Fortschritt und die Rechte seiner Glaubensgenossen kämpfenden Manne, sondern auch ein Gewinn für das Verständnis der gleichzeitigen geistesgeschichtlichen Entwicklung der Juden in Preußen-Deutschland, wenn versucht wird, im Rahmen des zu Gebote stehenden engen Raumes ein Bild von ihm und seiner Zeit zu skizzieren5). David Friedländer wurde am 6. Dezember 1750 in Königsberg i.Pr. als Sohn des Schutzjuden Joachim Moses Friedländer geboren. Wenige Monate vorher hatte Friedrich II. in dem „Revidierten General-Privilegium und Reglement" die rechtlichen Grundlagen „vor die Judenschaft im Königreiche Preußen der Chur- und Mark Brandenburg usw." geschaffen — jenes Gesetz, das mit seiner seelischen und wirtschaftlichen Bedrückung, mit seiner Tendenz, den Nutzen der Juden für den Staat durch Vermehrung der Lasten zu erhöhen, ihren Fortschritt durch möglichst enge Schnürung ihrer Fesseln zu verhindern, trotz mannigfacher, meist auf wirtschaftlichen Nützlichkeitserwägungen beruhenden Modifikationen, im großen und ganzen bis zum Jahre 1812 in Geltung blieb und die Verhältnisse dieser Epoche bestimmte6). In Königsberg aber war die Behandlung der Juden von Seiten der Behörden und das Zusammenleben mit der christlichen Bevölkerung im allgemeinen nicht ungünstig. Die schwebenden Fragen der Gemeinde oder einzelner Gemeindemitglieder konnten in persönlicher Aussprache mit den Vertretern der Behörden in loyaler Weise behandelt werden, und besonders bei den wirtschaftlich 1) H. v. Treitschke, Deutsche Gesch. im 19. Jahrh., 7. Aufl., 1912, 2. Teil, S. 417. 2) H. Graetz, Jüd. Gesch., Bd. 11, besonders SS. 130, 160, 172 ff. s) Zur Kritik an H. Graetz u. seiner historischen Methode, besonders hinsichtlich der Darstellung der Verhältnisse der Juden in Deutschland im 19. Jahrh. vgl. Hermann Cohen, Jüdische Schriften, 11, S. 451, S. Baron in MGWJ, 1918, S. 12, Adolf Brüll in ADB, Bd. 49, S. 511. *) I. H. Ritter, David Friedländer, sein Leben und Wirken, 1861. 5) Ich hoffe, in einer größeren Arbeit in nicht allzu ferner Zeit ein Gesamtbild David Friedländers und seiner Zeit als Beitrag zur geistesgeschichtlichen Entwicklung der Juden in Preußen an der Wende des 18. u. 19. Jahrhs. geben zu können. G) I.Freund, Die Emanzipation der Juden in Preußen, I, S. 15ff. 66