Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1936
- Issue
- Heft 1
- Article
- Zur Geschichte der Familie Hallo
- Date
- 1936-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 3)
- Language
- German
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MiszeHen milie zu den vornehmsten Prags gehörte. Zum Namen der Familie ist festzustellen, daß in den Stadtbüchern bis 1615 kein Familienname angeführt ist. Erst von 1615 an steht daselbst bei den Söhnen „. . Sohn des Israel Rabbi Hamrslok". In den Akten bei Bondy- Dworsky z. B. und auf den Grabsteinen findet sich die Bezeichnung Weisels, Heneles und Hamm erschlag. Der Name Geizvogel kommt erst später vor. Nathan und Moses werden in den Akten nur Geizvogel genannt. Moses unterschrieb sich12) „Moyses Sohn Israhel Geizvogel" und spielte in der Prager Judengemeinde eine große Rolle. Wiederholt war er Polizeimacher, Aeltester und 1646 sogar Primas, als solcher hatte er einige Neuerungen eingeführt13), wodurch sich der Haß seiner Gegner noch steigerte und sie ihn beim Präsidenten der böhmischen Kammer denunzierten. Dieser drohte ihm im Verhör am 5. Juni 1647 mit dem Verluste von Leib und Leben. Moses Geizvogel wies mündlich, dann schriftlich die Unhaltbarkeit der Anklagen nach. Um die Lauterkeit seiner Amtsführung zu beweisen, führt er darin an: „und weil mein Vater ohne rhumb 36 jähr Primas gewesen, und der gemein wol vorgestanden, als thue ich mich befleissigen seinen ehrlichen nahmen zu defendiren und in seine Fusstaffen zu tretten. .". Mag auch diese Angabe etwas übertrieben sein, so wird R. Israel doch 1589 und 1601 in den Stadtbüchern als Aeltester genannt und dürfte auch Primas der Aeltesten gewesen sein. Moses Geizvogel hatte 1656 viele Schulden, weswegen ihm sein ganzes Vermögen beschlagnahmt wurde, um dessen Freigabe sich seine Kinder und Enkel viele Jahre hindurch bemühten. Er starb gemäß den Akten14) und der Grabschrift am 29. November 12) Fasz. J 4/5 st. m. im Archiv des Innenministerium in Prag. 13) Als Neuerungen führt er an: „1. Wie sich unsere Schulmeister gegen und mit ihren Schulknaben verhalten sollen. 2. Sind die großen malzeiten bei den Hochzeiten und Beschneidungen, durch welche viel vertan und also die mittel zu contribuiren geschwächt werden, abgeschafft. 3. Mehr soll kein Prager Judt, damit die armuth in Prag nit mehr erwachse, keine frembde Jüdin heurathen, er gebe zur Quote jährliche 50 fl. mehr." ") In den Protokollbüchern der Statthalterei und der böhmischen Kammer. 1658. Auf dem Doppelstein wird er und sein Bruder Nathan nur Hammerschlag genannt, doch kann es keinem Zweifel mehr unterliegen, daß Hamm erschlag und Geizvogel die Bezeichnung für die gleiche Familie sind. Zum Martyrologium des Nürnberger Memorbuches. Von Luitpold Wallach. 1. Unter den Städten und Dörfern, die von den Rindfleischmetzeleien des Janres 1298 heimgesucht wurden, führt eine Übersichtsliste des Nürnberger Memorbuches (S. Salfeld, Das Martyrologium des Nürnberger Memorbuches, Quellen zur Geschichte der Juden in Deutschland III, Berlin 1898) WV2'-b-\n und BtSTO^yfc Mellrichstadt in Unterfranken an (S. 66). Ersteres emendierte Salferd in »ttiW-ffra Münnerstadt (S. 233), ebenso das in einer aus dem Memorbuch Charlevilles (Rabbiner in Oran, dann in Versailles) stammenden Ortsliste überlieferte öttsm'ns (S.79 bezw. S. 271). Salfelds Emendation wird durch ein jüngst aufgetauchtes Zeugnis bestätigt. Ein aus dem 13. Jahrhundert stammendes Formularbuch aus der Kanzlei des Würzburger biscnöflichen Offizialatsgerichtes (hgg. von Alphons Lhotsky, Ein Würzburger Formularbuch aus dem 13. Jahrhundert, in: Mitteilungen des österreichischen Instituts für Geschichtsforschung, XII. Erg.-Bd., Wien 1933, S. 269 ff.) enthält das Formular einer Urkunde (S. 287 nr. 112), die sich auf einen kurz vor der Heimsuchung der Juden in Münnerstadt durch die Horden Rindfleischs stattgehabten Vorfall bezieht. Ich teile das Formular ohne Inscriptio und ohne Intitulatio wörtlich mit (der Name des Juden fehlt im Formular): Grat Walter (f 1299) von Barby (im Magdeburgischen Kreis Kalbe) entschuldigt bei Bischof Mangold von Würzburg das Verweilen eines vorgeladenen Juden in Münnerstadt. Dominacionem vestram scire volumus presencium per tenorem, quod qaidam iudeus nomine . . . illustris domini nostri marchionis Brandenburgensis morans in opido Munrichstat ad instanciam cuiusdam clerici est citatus, qui ibidem propter metum, qui cadere potest in virum constantem, qui metus vobis et toti terre Frankonie cognitus est et maxime tempore feriarum poterit comparere. Quare reverenciam vestram petimus studiosis precibus exhortantes, ut officialem vestrum informetis diligencius nostrorum precaminum interventu, quod ipse super- 56