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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1936-01-01 · Heft 1 · p. Seite 52

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1936
Issue
Heft 1
Article
Die Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung zu den Reformrabbinerversammlungen
Date
1936-01-01
Page
Seite 52 (sequence 2)
Language
German
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Belehrung beizubehalten, aber auch zu erweitern, so daß die Belehrung sich nicht mehr auf die Schule und Kirche resp. Synagoge beschränke, sondern weiter sich ausdehne, damit sie auch in den Kreis der Israeliten dringe, denen bis jetzt noch keine wissenschaftlich gebildeten Seelsorger gegeben sind Zu dem Ende wurde beschlossen, daß die Gebräuche und Sitten, welch; einer früheren Zeit und einem anderen Klima entstammen, in unsern Tagen störend in das Leben eingreifen, in ihrer Nichtigkeit dargestellt und von allen Rabbinen, welche Eifer mit gutem Willen und Bildung verbinden, als suspendiert erklärt werden sollen. Was der einzeln« Rabbiner nicht unternehmen kann, wird auf diese Weise durch Viele erwirkt. Einzelne Rabbiner sollen aber irgend einen in diese Kategorie gehörenden Gegenstand umständlich und klar behandeln, welcher Abhandlung dann die übrigen ihre Zustimmung mit allenfalsigen Bemerkungen geben. Zum Abdrucke dieser Arbeiten und Erklärungen wurde die wissenschaftliche Zeitschrift des Judentums, herausgegeben von Dr. Geiger, Rabbiner in Wiesbaden, gewählt; zur Prüfung der Abhandlungen und Vorschläge eine Commission ernannt, bestehend in dem genannten Herausgeber der Zeitschrifft, in deren Conrector, dem israelitischen Kirchenrathe und Rabbiner Dr. Maier in Stuttgart und in der Person des unterzeichneten Rabbiners dahier. Für jetzt konnte von Seiten der Rabbiner nicht mehr geschehen, weil ein mehr officielles Zusammenwirken bei dem gegenwärtigen Standpunkte der Rabbiner im Staate nicht möglich ist Eine K. Regierung wird gewiß der Tendenz und dem Erfolg dieser Zusammenkunft verschiedener Rabbiner, die den Anwesenden auch zur gegenseitigen Belehrung und Aufmunterung diente, ihren hohen Beifall nicht versagen, vielmehr wolle Hochdieselbe Ihre huldvolle Anerkennung angedeihen lassen den Rabbinern, welche bei geringen Mitteln solche Opfer ihrem Berufe brachten. Von solchem süßen Vertrauen erfüllt, erharrt in tiefster Ehrfurcht Eimer Koenigl. Regierung unterthänigst gehorsamster gez. Dr. Aub, Rabbiner." Die Erwartungen Aubs, daß die Regierung seine reformatorischen Bestrebungen mit huldvoller Anerkennung aufnehmen werde, wurden zunächst nicht enttäuscht. Auf Veranlassung der 52 Kreisregierung erhielt er am 9. Dezember 1837 nicht nur eine ausdrückliche Beifallserklärung des Staatsministeriums des Innern, sondern auch die Zusicherung einer Unterstützung seiner Gesinnungsrichtung „auf jede geeignete Art". Aber schon am 19. Februar 1838 wurde durch eine Kundgebung desselben Ministeriums die unbedingt ausgesprochene Anerkennung der fortschrittlichen Bestrebungen im Judentum ebenso unbedingt widerrufen3). Warum? Am 1. November 1837 war 'Minister Abel zur Leitung der Staatsgeschäfte berufen worden, und das bedeutete eine politisch - religiöse Kurs Veränderung in rückschrittlichem Sinne. Hieraus ist die Tatsache zu erklären, daß den bayerischen Rabbinern die Teilnahme an der im Juni 1844 in Braunschweig tagenden Rabbinerversammlung verboten wurde. Nach Ankündigung einer zweiten Rabbinerversammlung entschlossen sich die acht Rabbiner des Kreises Schwaben und Neuburg, gegenüber der dem altgläubigen Judentum durch die Neologie drohenden Gefahr den Schutz ihres königl. Schirmherrn mit folgender Bittschrift anzurufen4): „Von tiefster Besorgniß wegen der dem heiligen Glauben unserer Väter drohenden Gefahr durchdrungen, sehen sich die allerunterthänigst Unterzeichneten dringend veranlaßt, vor dem gerechten Throne Euerer Majestät nachstehende Thatsachen niederzulegen und in allertiefster Ehrfurcht um Schutz zur Abwendung der drohenden Gefahr, sowie um Ermächtigung zur energischen Gegenwirkung in rubr. Sache allerunterthänigst zu bitten. Die allerunterthänigst Unterzeichneten gehören nicht zu jenen Rabbinern, welche zeitgemäße Anordnungen scheuen, oder denen man den Vorwurf machen könnte, als wollen sie gerne im Finstern schleichen: gehören aber auch nicht zu jenen, welche von verderblicher Neuerungssucht geblendet sind, oder welche irdische Vortheile durch Hingebung des Himmlischen erringen wollen, und können es daher nicht gleichgültig mitansehen, wenn dem ganzen ehrwürdigen Gebäude des mo- 3) Ausführlicher in des Verf. Schrift „Der Kampf der Juden um ihre Emanzipation in Bayern", S. 67—69. *) Die nachfolgend benutzten Akten sind den Beständen des Staatsarchivs Bamberg Rep. 165, S. 17 Nr. 26, entnommen.

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