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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 4 · p. Seite 207

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 4
Article
Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen
Date
1935-01-01
Page
Seite 207 (sequence 1)
Language
German
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Die Juden in der Handelspolitik Friedrich Wilhelms I. von Preußen Von Selma Stern-Täubler Die Judenpolitik Friedrich Wilhelms I. zeigt nirgends eine so zweideutige Haltung wie in den Wirtschaftsfragen. Die unzähligen Erlasse, die die Handelstätigkeit der Juden betreffen, widersprechen sich in der auffälligsten Weise. Während man auf der einen Seite den jüdischen Handel beschränkte, eine Reihe jüdischer Läden aufhob, den Vertrieb gewisser Waren untersagte, den jüdischen Händler streng kontrollierte oder des Landes verwies, siedelte man andererseits jüdische Verleger und Fabrikanten an, gewährte ihnen Konzessionen und Privilegien und nahm sie gegen jede Beleidigung in Schutz. Während die einen im jüdischen Handel den Untergang des Landes sahen, erblickten andere in ihm die Rettung aus aller wirtschaftlichen Bedrängnis. Während der König den jüdischen Kaufmann haßte, unterstützten ihn offenkundig die königlichen Minister und Beamten. Handelt es sich hier nur um die Laune eines bigotten Königs, um die gefühlsmäßige Abneigung gegen ein anderes Volk, eine andere Religion? Oder haben diese Widersprüche einen inneren Sinn, liegt ihnen eine tiefere Idee zugrunde? Es ist notwendig, an dieser Stelle jenes große Wirtschaftssystem zu betrachten, das dem Jahrhundert seinen Namen gab, das nicht nur die Fragen der Wirtschaft, sondern die der ganzen äußeren und inneren Politik, der Verfassung, der Verwaltung und der Heeresfragen zu lösen versuchte. Zu keiner Zeit vorher und nachher hat eine volkswirtschaftliche Theorie, die gleichzeitig und im höchsten Sinne Staatstheorie war, in solch enger Verbindung mit der praktischen Politik gestanden, während umgekehrt die Staatspraxis ihre wichtigsten Grundsätze der Volkswirtschaftslehre entnommen hat. Wenn man den Merkantilismus das „System eines nationalen Ackerbaus, eines nationalen Getreidehandels, einer nationalen Industrie, einer nationalen Schiffahrt und Fischerei, eines nationalen Geld- und Kreditwesens, eines nationalen Handels“ genannt hat, so wollte man damit das Ringen des Staates um Macht und Selbständigkeit nach außen und nach innen bezeichnen. Nach außen, indem er sich wirtschaftlich und politisch gegen die andern Staaten abschloß, nach innen, indem er die mittelalterlichen Schranken beseitigte, die .losen Verbindungen dem einheitlichen Gesamtstaate opferte, die Einzelinteressen der Stände, Korporationen und Städte dem Gesamtinteresse unterordnete und aus der Menge der ständischen Einzelwirtschaften die starke nationale Volkswirtschaft schuf. Um diese Macht und Selbständigkeit des Staates zu erreichen, verlangte der Merkantilismus die Steigerung des Reichtums der Nationen. Zu diesem Zwecke sollten Armeen und Flotten gegründet, Kolonien erobert, das Volk vermehrt und alle produktiven Kräfte im Lande unterstützt werden. Deshalb sollte die Landwirtschaft gefördert werden durch innere'Kolonisation, durch die Einführung neuer Pflanzen, durch das Austrocknen der Sümpfe, durch die Ansiedlung von Bauern. Deshalb sollte Handel und Gewerbe zur Blüte gebracht werden durch die Grün- 207

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