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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1935-01-01 · Heft 1 · p. Seite 63

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1935
Issue
Heft 1
Article
Zur Wiederaufnahme der Juden in die brandenburgischen Städte nach dem Schwarzen Tode
Date
1935-01-01
Page
Seite 63 (sequence 5)
Language
German
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Hans lichtenstein. Zur Wiederaufnahme der Juden in die brandenburgischen Städte Stimmung, die in ihrer Wirkung freilich dem Schutze der Juden zugute kam. Am 7. Mai 1380 verbietet die Brandenburger Synode, daß Kirchenbücher, Kelche, Krüge oder anderes Kirchengut Juden gezeigt werde, offenbar um eine Verpfändung unmöglich zu machen, wie sie allen Verboten zum Trotz immer wieder vorkam. Beide Vorschriften sind sicherlich nur vorübergehend beachtet worden31). Die wirtschaftliche Lage der Juden hat sich anscheinend bald nach der Aufnahme ähnlich gestaltet wie im Westen und Süden des Reiches. Nie hören wir von jüdischen Handwerkern oder Warenhändlem. Zünfte und Gilden haben hier offenbar von Anfang an ein Monopol besessen. Eine Ausnahme machten nur die jüdischen Fleischer. Daß die Juden ihr Vieh selbst schlachteten, erklärt sich aus rituellen Gründen. In Verbindung hiermit ergab sich die Möglichkeit des Viehankaufs; es ließ sich nur schwer verhindern, daß sich daraus oft genug ein regelrechter Viehhandel entwickelte. Ferner wurde den Juden regelmäßig gestattet, diejenigen Teile des von ihnen geschlachteten Viehs, die zu essen ihnen rituell verboten war, an Christen zu verkaufen. Um jedoch einer allzu starken Konkurrenz für die christlichen Schlächter vorzubeugen, wurde das Schlachten nur an bestimmten Tagen gestattet, die Menge des zu schlachtenden Viehs festgesetzt u. ä.32). Im übrigen aber waren die Juden offenbar auf Geldleihe und -Wechsel sowie, in Verbindung hiermit, auf Pfandleihe und Trödelhandel beschränkt. So werden in den Münzordnungen regelmäßig Juden und Christen nebeneinander erwähnt33). Während also die wirtschaftliche Stellung der Juden den Verhältnissen im übrigen Deutschland entsprach, waren sie staatsrechtlich und sozial günstiger gestellt. Auch hier aber brachte schon das 14. Jahrhundert die Ansätze zu einer Entwicklung zum Schlimmeren, und zwar durch die Abgaben, die die Städte von ihnen erhoben. Neben Aufnahmegebühren und Steuern von Häusern, Synagogen und Bädern (Mikwaot), die sich nur in der Höhe von denen der christlichen Bevölkerung unterschieden, stehen Sondersteuern, wie die auf jüdischen Wein, Abgaben vom Friedhof, ja von der Leiche einheimischer und fremder Juden34). Ihnen lag eine Anschauung zugrunde, die in dem Juden nur noch das Steuerobjekt sah, und sie ist dann im 15. Jahrhundert mit der Rückgewinnung der Juden durch die Kurfürsten auch in der Mark Brandenburg herrschend geworden. 31) Riedel A VIII 298 f. Frühere gleichlautende Bestimmungen s. bei J. E. Scherer, Die Rechtsverhältnisse der Juden in den deutsch-österreichischen Ländern, Leipzig 1901, S. 41 und 46, und bei Aronius, Regesten Nr. 724. 725. — Riedel A VIII 327. Georg Caro, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Juden im Mittelalter und der Neuzeit I2. II, Frankfurt a. M. 1924. 1920, Register unter Kirchengeräte. 32) Vgl. die Aufnahmeurkunde vom 6. Juli 1354 für Cölln, U.-B. zur Berlinischen Chronik Nr. 101, und das Schlächterstatut von Eberswalde 1400, Riedel A XII 318. 3S) Riedel A XVII 505 (Altmark, 6. Sept. 1354; vgl. Märkische Forschungen XI, 1867, 57, Anm. 2); U.-B. zur Berlinischen Chronik Nr. 147 (Berlin und. Frankfurt, 3. August 1365); daselbst Nr. 160 (Berlin, 24. Juni 1369). In einem von Emst Käber veröffentlichten Berliner Ratsbriefe vom. 10. Juni 1384 wird den Schuhmachergesellen verboten, Pfänder bei Juden zu versetzen (Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte XLII., 1929, 144). — 1392 lieh sich Juda, ein Pritzwalker Jude, Geld, das sich dann als falsch herausstellte (Heys handschr. Beschreibung von Pritzwalk, Staats- und Universitätsbibliothek Breslau, S. 72 f.). 34) Riedel A IV 293—97. 297—304 (Neuruppin 1362. 1365). A III 395 f. (Pritzwalk 1364). A XXI 172f. (Prenzlau, 27. Febr. 1355). Frankfurther patriotisches Wochenblatt Nr. 24 vom 13. Juni 1835 (2. Juli 1399). 63

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