Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1935
- Issue
- Heft 1
- Article
- Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung
- Date
- 1935-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 9)
- Language
- German
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Arno Kapp. Leipziger Meßjuden kämpfen um die Gleichberechtigung genossen ihre Beziehungen zu Leipzig abgebrochen. Kein Wunder, wenn der König auf Entscheidung drängte! Er verlangte am 18. Juli 1818, daß der Rat innerhalb acht Tagen ausführlichen Bericht nach Dresden einsenden solle. Dies geschah. Am 8. August 1818 hob der sächsische König die Bestimmungen der alten Judenordnung auf, der Rat aber erließ in einer Reihe der gelesensten Tageszeitungen, so auch in der Leipziger Zeitung vom 18. August 1818 folgende Bekanntmachung, die „Handels-Locale jüdischer Kaufleute während der Leipziger Messe betreffend: Sr. Kgl. Majestät von Sachsen, unser allergnädigster Herr, hat auf geschehene allerunterthänigste Vorstellung mehrerer jüdischer Kaufleute mittelst . . . Rescript vom 8. ds. Monats den, dem Handel der die Leipziger Messe beziehenden jüdischen Kaufleute in Gewölben der Hauptstraßen und öffentlichen Plätzen entgegengestandenen Gebrauch aufzuheben, und gedachten Kaufleuten von nun an während der hiesigen Messen auch in den Hauptstraßen und auf öffentlichen Plätzen Gewölber miethweise inne zu haben, zu öffnen, und darinnen ihre Waren feilzuhalten zu verstatten geruht. Leipzig, den 17. August 1818. Der Magistrat der Stadt Leipzig.“ Neben diesem Kampf jüdischer Kaufleute um die Meßgewölbe der Katharinenstraße lief noch ein solcher um die in der Petersstraße. Das Verdienst, diesen Kampf mit Erfolg durchgeführt zu haben, gebührt den Brüdern Herz, Adolph und David Matthias aus Dessau. Sie hatten im Jahre 1803 in der Petersstraße eine erste Etage gemietet, um Handelsgeschäfte treiben zu können. Hier hingen sie auch ihr Firmenschild aus. Dagegen erhoben aber Kramer und Handelsdeputierte beim Rate Beschwerde. Die Gebrüder Matthias aber wandten sich an den sächsischen Kurfürsten, der am 10. Januar 1804 dem Leipziger Rate folgende Entscheidung übersandte: „Wir begehren, ihr wollet Herz Matthias an dem Handel in seiner Wohnung auf der Petersstraße oder an einem andern ihm beliebigen Orte während der Messe mit Aushängung eines Waarenschildes nicht behindern!“ Trotzdem verbot der Rat den Brüdern auf Grund der noch nicht aufgehobenen Judenordnung, „über die Straße heraus Handel zu treiben“. Herz Matthias wandte sich an den Generalgouverneur, den Fürsten Repnin, welcher ihm am 14. August obigen Jahres gestattete, „sich mit seinen Brüdern in Leipzig ansässig zu machen, ein daselbst innehabendes Gewölbe zu eröffnen und kaufmännische Geschäfte zu treiben“. Der Rat aber weigerte sich auch jetzt noch, ihm gegenüber die Bestimmungen der Judenordnung aufzuheben. Der Fürst schrieb deshalb am 17. Oktober 1814 an den Rat: „Ich ertheile dem Rathe zu Leipzig den Befehl, und zugleich, es der hiesigen Cramerinnung aufzugeben, die von mir unterm 14. August den Gebrüdern Matthias ertheilte Erlaubnis nicht zu verkümmern, vielmehr besagte Gebrüder Matthias in sämtlichen kaufmännischen Freyheiten und Rechten allen anderen hiesigen Kaufleuten gleich zu achten, um ihre Geschäfte sowohl in als außer den Messen mit Offenhaltung ihres Gewölbes und Aushängung ihrer Firma ungehindert betreiben zu können.“ Diese Bestimmung aber erlosch, als der Gouverneur Leipzig verlassen hatte. Erst vier Jahre später erließ die Regierung die Bestimmung, daß die Judenordnung aufgehoben sei. Trotzdem verlangten die christlichen Kaufleute noch im Jahre 1818, daß den Gebrüdern Matthias der Grossohandel außerhalb der Messen verboten werde. Letztere erhoben bei der Regierung Einspruch, die endlich am 16. November 1820 dem Rate zu Leipzig mitteilte, „daß die Gebrüder Matthias nicht mehr daran gehindert würden, ihren Grosso- Handel in Leipzig auch außer den Messen in einem offenen Gewölbe zu betreiben“. Mit dieser Verordnung war der Kampf der Leipziger Meßjuden um Gleichberechtigung mit den christlichen Kauf- und Handelsleuten für die Juden erfolgreich beendet. 58