Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 4
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 212 (sequence 3)
- Language
- German
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Lheratur Gewährsmännern hat Jacobus Gothofredus in seinem Kommentar zu der Konstantinischen Verordnung von 321 auf die Bedeutung Kölns und seiner Judenschaft hingewiesen und gleichzeitig gefolgert, daß in Gallien damals Juden vorhanden gewesen sind. Aber Gothofredus hat über keine anderen Quellen als wir verfügt. Er ist lediglich der Herausgeber und Kommentator des Codex Theodosianus, dessen erste Ausgabe — nebenbei bemerkt — leichtfertig und planlos aus seinen Notizen von Ant. Marville besorgt und erst von Joh. Dan. Ritter in den Jahren 1743 ff. dem täglichen juristischen Gebrauch erschlossen worden ist. (E. Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft III. 1898. S.232). — J.N.Hontheim (1701—1790), dessen Leistungen auf dem Gebiete der Trierer Geschichte bahnbrechend und grundlegend geblieben sind und der in der Behandlung der Texte und Urkunden den Meisten seiner Zeit weit voraus ist (s. Allgemeine deutsche Biographie 13, S. 83—94; Wegele Geschichte der deutschen Historiographie 1885, S. 940), ist hierbei lediglich Gothofredus gefolgt und hat sich außerdem, wie Altmann selbst zugibt, geirrt, weil kein Beleg für den Erlaß des Gesetzes von 321 für Trier sich findet. Basnage (1653—1725) hat durch die 1706 verfaßte „L'Histoire et la Religion des Juifs deptris Jesus-Christ jusqu'ä present" (2. Auflage, 15 Bände, 1716—1726) Aufsehen erregt, aber die Benutzung der Quellen ist bei ihm mangelhaft. Nehmen wir die These Altmanns, daß die jüdische Propaganda dem Christentum in der römischen Kaiserzeit erst allgemein den Weg geebnet hat, als prinzipiell richtig an, dann wäre mit Altmanns Gründen in Köln, das um 150 eine christliche Friedhofsanlage mit Sicherheit aufweist (s. Fremersdorf, Bonner Jahrbücher, H. 130, S. 262—283; H. 131, S. 290—324) mindestens für diese Zeit auch eine jüdische Ansiedlung anzunehmen. Abgesehen davon war Köln als Sitz des Statthalters von Untergermanien, als Handelsplatz und Militärmittelpunkt schon von Bedeutung, bevor Trier Kaiserresidenz im Westen wurde (286). Nach Köln kamen Leute zur See direkt, z. B. von Ostia und aus dem Osten. Anhänger orientalischer Sekten sind in Köln, abgesehen von Christen, zeitig nachweisbar (s. z. B. Scheftelowitz, Syrer im römischen Köln, Kölnische Zeitung vom 31. Juli 1930). Daß der Erlaß Valentinians I. von 368 in Trier veröffentlicht wurde, ist ebensowenig ein Beweis für Juden in Trier, wie etwa das preußische Ausgrabungsgesetz vom 26. März 1914, das von Wilhelm II. in Venedig unterzeichnet worden ist, für Ausgrabungen in Venedig. Man kann lediglich daraus folgern, daß es für die in Gallien wohnhaften Juden ergangen ist. So bleibt denn, vorausgesetzt, daß das Lampenstück nicht erst später an den Fundort gelangt ist, von den Ausführungen Altmanns nur bestehen, daß Juden in Trier im Anfang des vierten Jahrhunderts gewohnt haben und daß — wie Kentenich behauptet — ihre Ansiedlung an derselben Stelle im Mittelalter bestehen geblieben ist (s. den Plan Westdeutsche Zeitschrift XV, Tafel 12). Daß in Köln durch die in den Erlassen von 321 und 331 genannte Organisation auf eine Judengemeinde, die schon eine geraume Zeit bestanden haben muß und auch eine Synagoge besaß, geschlossen werden darf, wie es die in Betracht kommenden Forscher getan haben, bedarf für alle diejenigen, die unvoreingenommen Quellen lesen, keines Beweises. Die urkundliche Tatsache, daß Köln die älteste jüdische Gemeinde in Deutschland ist, wird durch die auf recht schwankendem Boden stehenden Ausführungen Altmanns nicht erschüttert. Köln. Adolf Kober. 11. Auf Wunsch der Schriftleitung ist die Besprechung des Buches von Altmann geteilt worden, dergestalt, daß dem unterzeichneten Referenten nur die archaeologische Seite der Arbeit zugewiesen ist. So ist freilich mit der Möglichkeit von Widersprüchen zu rechnen, die aber der Sache selbst nur förderlich sein dürften. Die sich auf das archaeologische Material stützende These von Altmann besagt, daß es zu Ende des dritten und zu Anfang des vierten Jahrhunderts in Trier eine Judengemeinde gegeben habe (die historische Zurückführung des Datums bleibt hier außer Betracht). Das Material besteht aus einer Terra-sigillata-Lampe des römischen Typus im vierten Jahrhundert mit der Darstellung einer Menora und mehreren Terrakotten, die jüdische Typen karikieren (beides im Museum in Trier). Die Lampe ist in der Hauptmarktstraße 15 bei Wasserleitungsgrabungen gefunden worden. An der Echtheit des Stückes ist kein Zweifel, ebensowenig daran, daß es für die Zeit seines Typus 212