Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 4
- Article
- Der Vorwurf der Hostienschändung und das erste Auftreten der Juden in der Mark Brandenburg
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 190 (sequence 2)
- Language
- German
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Hans Lichtenstein. Der Vorwurf der Hostienschändung u. das erste Auftreten der Juden in der Mark Brandenburg Die Magd gestand ihren Frevel und wurde zusammen mit den schuldigen Juden auf einem Hügel nahe der Stadt verbrannt, der seitdem der Judenberg heißt Die Hostie aber wurde in einer eigens erbauten Kirche aufbewahrt. Wäre diese Erzählung historisch, so hätten wir in ihr das erste Zeugnis über Juden in der Mark Brandenburg. Ihr widerspricht aber ein Ablaßbrief des Bischofs Ruotger von Brandenburg, der am 22. August 1247 in Beelitz ausgestellt ist. Darin wird von einem Mißbrauch des heiligen Sakraments gesprochen, dessen Täter nicht entdeckt seien, der aber ein Wunder zur Folge gehabt habe2). Von Juden ist in der ganzen Urkunde nicht die Rede, vielmehr wird angenommen, daß einfältige, ungebildete Christen die Tat begangen haben. Aus Creusings eigenen Angaben geht zudem deutlich hervor, welches seine Quellen gewesen sind: neben der bischöflichen Urkunde, der er die Jahreszahl entnahm, eine Volkserzählung, die den Namen des Judenberges3) mit der Verehrung des Wunderblutes in Verbindung brachte, und ein Gemälde in der Kirche, das 1570 erneuert worden war. Gegenüber einer so späten Ueberlieferung verdient die gleichzeitige Urkunde vollen Glauben. Aus ihr dürfen wir folgern: Man hat 1247 tatsächlich an ein Hostienwunder geglaubt, Juden aber hiermit nicht in Verbindung gebracht4). Der Vorwurf der Hostienschändung aber ist gegen die Juden zu dieser Zeit weder in Deutschland noch im sonstigen Europa überhaupt erhoben worden. In demselben Jahre nämlich haben die deutschen Juden durch eine Gesandtschaft Papst Innocenz IV. um Schutz gegen die Beschuldigung bitten lassen, daß sie zur Osterzeit Christenblut gebrauchten, und der Papst hat in einer Bulle vom 5. Juli 1247 die deutschen Erzbischöfe und Bischöfe angewiesen, die Juden vor Verdächtigungen und Verfolgungen zu schützen. Wäre damals schon der Vorwurf der Hostienschändung aufgetaucht, so hätten die Juden ihn sicherlich ebenfalls zur Sprache gebracht. Als ferner Papst Gregor X. am 7. Juli 1274 die Bulle bestätigte, fügte er nichts über den Vorwurf der Hostienschändung hinzu, ebensowenig Rudolf von Habsburg, als er sie am 2. Januar 1275 für das Deutsche Reich bestätigte, und der Rat zu Frankfurt a. Main, als er Gregors Bestätigung 1287 abermals veröffentlichte5). 2) Bei Creusing, S. 84f.: „ . . . quidam simplices nimis ausi trahunt ipsum (lies ipsam) sacramenti gratiam in abusum . . . Cuius reatus quanquam Dominus dissimulet aut differat ultionem, aperit tarnen innoceirtibus fidei veritatem sicut in oppido dioecesis nostrae Belitz credimus nuper per mirificam Dei gratiam, claruisse." Der Brief ist nur in Creusings Abschrift erhalten. Diese ist nicht immer korrekt, namentlich ist 1247 das sechste und nicht das fünfte Jahr von Ruotgers Pontifikat (vgl. Germania Sacra I, 1, Berlin-Leipzig 1929, S. 31), doch ist die Urkunde zweifellos echt. — A. B. König, Annalen der Juden in den preußischen Staaten, bes. in der Mark Brandenburg, Berlin 1790, S. 16 und ihm folgend Aronius u.a. haben irrtümlich die Jahreszahl 1243. 3) VgL Alexander Giertz, Bausteine z. einer Gesch. des Barnim I, Petershagen 1901—05, S. 48. 4) Auch Reichsarchivrat Dr. Schäfer in einem in der „Potsdamer Tageszeitung" vom 21.8.1930 erschienenen „Kritischen Rückblick auf die Geschichte von Beelitz" kommt zu demselben Schlüsse. Nach ihm haben vielleicht zwei Figuren, „die aus dem alten romanischen Gotteshaus in die gotische und heutige Kirche übernommen wurden, den Anlaß zu der Sage von den beiden Juden gegeben, welche die Hostie geschändet haben sollen". — Ueber die Grundlosigkeit des Vorwurfs der Hostienschändung überhaupt vgL z. B. M. Brann, Gesch. d. Juden in Schlesien III, Breslau 1901, S. 94, Anm. 3. 5) Ehe Berger, Les registres d'Innocent IV., vol. I, Paris 1884, no. 3077. — MG., Ep. saec. XIII. e reg. pont. Rom. sei. II, Berlin 1887, Nr. 409. — Die pästüchen Bullen über die Blutbeschuldigung, Berlin 1893, S. 10 ff. — Moritz 190