Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- Das Statut der jüdischen Bevölkerung der Grafschaft Wied-Runkel (Pinkas Runkel)
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 130 (sequence 2)
- Language
- German
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Bernhard Wachstein. Das Statut der jüdischen Bevölkerung der Grafschaft Wied-Runkel. (Pinkas Runkel) Angabe der Herkunft, lernen wir außer Runkel, wo die Landversammlungen in Zeiträumen von drei zu drei Jahren stattfanden, noch folgende Dörfer als Wohnsitze der Juden kennen: Blessenbach, Dernbach, Eschbach, Heckholzhausen, Münster, Schupbach, Weier, Wolfenhausen. Ueber die Anwesenheit von Juden in Heckholzhausen um diese Zeit haben wir eine weitere Quelle in dem von Lewinsky in Löwen st eins Blättern IV, S. 39—41 mitgeteilten Schutzbrief, den Christian Ludwig am 13. März 1765 dem Dr. med. Herz Gerson erteilt hat. Dem Aufgenommenen werden 15 Punkte vorgeschrieben, Punkt 11 bestimmt das jährliche Schutzgeld mit sechzehn Rthl. In unserem Dokumente ist nur von dem zu versteuernden Vermögen die Rede, so daß wir nicht wissen können, wie hoch das Schutzgeld für die alten Insassen war, das jeder, auch der Vermögenslose, entrichten mußte. Der Befriedigung der religiösen Bedürfnisse dienten im ganzen Lande vier Synagogen. Einen Aufschluß über Zahl und Beschäftigung der jüdischen Bevölkerung könnte das Original, wenn es irgendwo noch vorhanden wäre, gewähren. In der mir vorliegenden Kopie sind die von drei zu drei Jahren angefertigten Listen der Kontribuenten mit den von ihnen einbekannten zu versteuernden Vermögensbeständen, als für den Abschreiber unwichtig, ausgelassen. Nur der Name des Höchstbesteuerten und die Summe des Gesamtvermögens sind verzeichnet. Wir erhalten folgende Zahlen: 1737 beträgt die Summe des veranlagten Gesamtvermögens 22905 fl.; 1740: 26 700; 1743: 29 200; 1746 : 32 355; 1747 stellt die größte Summe: 47 200; 1751: 40000; vom Jahre 1754 fehlt der Ausweis; 1757 : 32 200; 1761: 36150; 1767: 34380; 1770: 36 420; 1774: 32 800; 1776 : 28 600; 1779: 31500. Als den höchsten Steuerträger lernen wir 1737 Moses b. Abraham Isaak aus Schupbach kennen, der ein Vermögen von 2700 fl. bekennt. In der Zeit von 1740 bis 1761 ist es Meir b. Moses Mordechai aus Runkel, der anfangs ein Vermögen von 3000 f., später von 4000 fl. und dann durch 12 Jahre von 5000 fl. versteuert, das dann auf 2500, 1000 und schließlich auf 300 sinkt. Aus dem Steigen und Fallen des Gesamtvermögens läßt sich ohne nähere Kenntnis der Umstände schwer auf eine beträchtliche Zu- oder Abwanderung, noch auch auf eine im Grunde veränderte ökonomische Lage schließen. Es mag noch bemerkt werden, daß die Steuerpflicht sich auch auf zweifelhafte Forderungen erstreckte. Dem Steuerträger stand es frei, diese von seinem Vermögen auszuscheiden, er mußte jedoch im Falle der Einbringung einen beträchtlichen Betrag hiervon versteuern. Das Schwanken der Beträge könnte auch hierin seinen Grund haben. Es sollen noch zwei die Bevölkerungszahl angehende Notizen erwähnt werden, die aber ebenfalls keine sicheren Grundlagen für die Errechnung bieten. Die eine Notiz hinter der Aufstellung von 1774 lautet: mW TOifctt D^sbs Z'b, n~i ]« die zweite hinter der von 1776: 2"n 2"3 Ich löse die Abbreviaturen auf: . ♦. rrn nsar» nsn 2TD3 zu deutsch: „Am Rande vermerkt: an Hausvorständen 42,32 800 fl." Wir kämen so zu einem durchschnittlichen Vermögen von nicht weniger als 780 fl. pro Hausvorstand und zu der geringen Zahl von etwa 200—250 Seelen. Beides erscheint mir nicht sehr wahrscheinlich. Es könnte aber auch so verstanden werden, daß es außer denen, die Vermögenssteuer entrichteten, noch 42 gab, die vermögenslos waren und als Hausvorstände nur die Schutzsteuer zu entrichten hatten. In den Quellen werden oft nur die Schutzgeld Zahlenden als „Hausvorstände" schlechthin angeführt. So verstanden, würde die zweite Notiz besagen, daß im dritten Jahre die Zahl derer, die kein Vermögen bekannten, um 10 abgenommen hat. Wie es auch immer sei, die jüdische Bevölkerung war nicht groß. Hierin ist auch der Grund zu suchen, daß das geistige Oberhaupt, 130