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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1932-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 100

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1932
Issue
Heft 2-3
Article
Zur Geschichte des Judenprivilegs Kaiser Maximilians II. auf dem Reichstag zu Augsburg 1566
Date
1932-01-01
Page
Seite 100 (sequence 18)
Language
German
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Otto Kluge. Die hebräische Sprachwissenschaft in Deutschland im Zeitalter des Humanismus monats Marty anno 1566, unserer reiche deß Römischen im vierten, deß Hungerischen im dritten und deß Böheimischen im achzehenden Jahren. Maximiiianus. Ad mandatum sacrae caesareae majestatis proprium Vice ac nomine reverendissimi archicancellarii Moguntini. vidit Jo. Bap. Weber. — Haller. — Tho. Schober D. coli. Auf obgemelte requisition hab ich ihnen den ernanten jüden solche confirmation zu transumiren craft meines tragenden ambts nit abschlagen sollen, sondern ihnen diese offene form redigirt. Geschehen seind diese ding im jähr indiction kay. mayt. regierung monat, tag und stund wie obbegriffen. Deß seind gezeugen die ehrnvesten Daniel Preuss und Christianus Sturm, hierzu sonderlich erfordert und erbeten. Und wann ich Johann Rüchßern auß Rom. kay. mayt. macht und gewalt offenbarer approbirter notarius und mitbürger zu Augspurg obgeschriebene kayserliche begnadung und freyung gemeiner jüdenschaft, so mir fürgelegt worden, selbst abgelesen vidimirt und transumirt, solche dem rechten original an Schriften zu Worten von Worten, kayß. großen insiegel und subscription also gleichlautend und ganz unargwönig befunden, derwegen ich solches in diese offene form gebracht, mich mit eigenen handen unter schrieben, auch mein gewonlich notariatzeichen subsignirt, alles zu gezeugnus obgeschriebener Sachen. (Siegel.) Ich Heinrich zue Pappenheimb, deß heyligen Römischen reichs erbmarschalck der elter, Rom. khay. mayt. räthe, bekhenne mit dieser subscription, dieweyl der vorernannt Johann Rüchßer, mitbürger zu Augspurg, legalisch und dem khayß. Cammergericht in das rotel der notarien ist eingeschrieben inhalts seiner testimonia, und damit solchem transumpt von der gemeinen jüdenschaft freyheiten soviel desto mehr glauben geben würde, daß dasselbe dem hauptoriginal gleich sey und in manglung er notarius khein eigen insiegel, hatte er mich unterthenig gebeten. Deß seindt gezeugen die erbaren Hanß Pflüger seckler und David Noab gürtler beede bürger zu Augspurg, hierzu sonderlich erfordert und "erbeten. Die hebräische Sprachwissenschaft in Deutschland im Zeitalter des Humanismus Von Otto Kluge (Fortsetzung*) Die weitere Ausbildung der hebräischen Studien gehört der Reformationszeit an. Vor dieser Zeit hatte sich das Christentum mit Uebersetzungen des Alten Testaments begnügt, der griechischen der LXX und der lateinischen Vulgata. (S. Teil I, S. 92.) Die Notwendigkeit der Quellenkunde für die theologische Wissenschaft, das erhöhte Interesse an der Religion, das Vorhandensein besserer Hilfsmittel, die Aufnahme des Hebräischen als Lehrgegenstand an den Stätten, an denen sich das wissenschaftliche Leben der Zeit zusammendrängte, an Universitäten und in geringerem Umfang an höheren Schulen — *) Der erste Teil dieser Abhandlung erschien in ZGJD, Jahrg. 1931, S. 81 ff. und S. 180ff. — Bemerkung des Verf.: Dankbar habe ich von den mannigfach anregenden Zuschriften Kenntnis genommen, Marginalien zum 1. Teil dieser Arbeit aus Fachkreisen, die nicht ad hoc gemacht waren, sondern systematische Beschäftigung mit dem Stoff voraussetzen. Mein Programm war: Herausarbeitung der ideengeschichtlichen Zusammenhänge im Rahmen der Darstellung des Zweiges einer Kulturbewegung. Dazu gehört nicht eine Aufschwemmung der Fußnoten, wie sie durch die von einigen Seiten gewünschte Vermehrung der Belege eingetreten wäre. Das Tatsachenmaterial durfte nicht zum Schaden der Geschlossenheit zu einer Bibliographie erweitert werden. 100

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