Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 1
- Article
- Ein neues Urkundenwerk zur Geschichte der Wiener Juden [Rezension]
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 4)
- Language
- German
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Literatur teils — ausgenommen die 4 Bezeichnungen: fleischbank, judengelt, judenpuch, judenspital — wieder auf das Namensverzeichnis verweisen. Es ist nicht möglich, im Rahmen dieser Anzeige die lange Reihe von Rechtsausdrücken und rechtshistorisch bemerkenswerten Wendungen aufzuzählen, die in ein Sachregister Aufnahme finden mußten, damit es diesen Namen verdiene. Hiep waren Ausdrücke wie Freibrief, Totbrief, Gegenbrief, ehaft not, Wendungen wie ablegen und widerkeren, verseczen oder verkumern, gewern und scherm sein und zahlreiche andere auszuweisen. Der Mehrwert über die bereits vorhandene Belastung, der bisweilen neuerlich verpfändet wurde, war die uberteurung, wie in Nr. 1220 (vgl. Goldmann, S. XXIII); ein besonders eigenartiges, auf Juden zugeschnittenes Rechtsinstitut, das nicht selten unter Nichtjuden zur Anwendung gelangte, bildete das Schadennehmen („schaden nemen cze "kristen und ze juden"), das z. B. in Nr. 382, S. 127 erwähnt ist (vgl. G. Kisch, Das Schadennehmen; Rheinische Zeitschrift für Zivil- und Prozeßrecht, Bd. 5, 1913). Ueber all das und vieles andere ähnlicher Art erfährt man nichts, die entsprechenden Stichworte sind nicht gesammelt und aufgezählt. Derartiges mußte aber ein Sachregister, das seinen Zweck erfüllen sollte, verzeichnen und darüber möglichst auch erläuternd Auskunft geben. An anderer Stelle habe ich versucht, für die wissenschaftliche Erschließung des rechtsgeschichtlichen Inhaltes von Quellensammlungen die Methode anzugeben und ihre Anwendung an einem umfangreichen Musterbeispiel zu zeigen (vgl. G. Kisch, Leipziger Schöffenspruchsammlung; Leipzig 1919, Einleitung S. 122* ff.; Wort- und Sachregister S. 587—622). Vorschläge und Durchführung haben bei der Kritik einmütig und fast vorbehaltlos Billigung gefunden, und zwar nicht nur von rechtshistorischer, sondern auch von historischer und philologischer Seite. Leider haben sich die Bearbeiter und ihr Berater über diese Probleme der modernen Editionstechnik für die Wiener Grundbuchurkunden wohl kaum Gedanken gemacht. Und das, obwohl ihnen als Musterbeispiel für ihre Edition die treffliche Ausgabe des Gewerbuches und Verbotbuches der Stadt Wien von Franz Staub vorlag (Quellen zur Geschichte der Stadt Wien III. 2, Wien 1911; dazu Paul Rehme, Savignv- Zeitschrift für Rechtsgeschichte, germ. Abt., 32, 1911, S. 584 ff.). Der wissenschaftliche Benutzer wird selbst erst die Arbeit leisten müssen, die Sache der Herausgeber gewesen wäre. Man muß auf das tiefste bedauern, daß solch ein verdienstvolles Quellenwerk bedeutenden Ranges mit so unvollkommener Editionstechnik behandelt worden ist. Man wird dies um so schmerzlicher empfinden, je aufrichtiger man dem starken historischen Sinn und der großen Opferbereitschaft für wissenschaftliche Zwecke, die die Israelitische Kultusgemeinde Wien trotz aller Nöte der Zeit von neuem so glänzend bewährt hat, Dank und Anerkennung bekunden möchte. Hoff entlich wird die vorstehende Kritik, die im Interesse der Wissenschaft nicht unterdrückt werden konnte, ähnlichen Unternehmungen zur Mahnung dienen und in Zukunft nicht in den Wind geschlagen werden. Besprechungen Stadtbibliothek Frankfurt am Main: Katalog der Judaica und Hebraica. Erster Band: Judaica. Frankfurt am Main 1932. XII u. 646 Seiten. Lex. Verfasser und Herausgeber A. Freimann. Das umfangreiche Buch ist mehr als ein Katalog. Es ist ein bibliographisches Handbuch, ein Quellenwerk zur jüdischen Literatur, das für den Fachmann und erst recht für den Laien unentbehrlich sein wird. Der vorliegende erste Band umfaßt alle in der Frankfurter Stadtbibliothek vorhandenen Schriften über Juden und Judentum, die in abendländischen Sprachen geschrieben sind. Die Zahl ist groß, und es sind reiche Seltenheiten unter ihnen; die Frankfurter Stadtbibliothek gehört bekanntlich mit zu den bedeutendsten auf diesem Spezialgebiete, das unter der besonderen fachmännischen Leitung und Sammlung unseres Mitherausgebers, des verdienstvollen Gelehrten A. Freimann, steht. Ihm kommt auch das 50