Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1932
- Issue
- Heft 1
- Article
- Die Judenfrage auf den Posener Provinziallandtagen von 1827 und 1845
- Date
- 1932-01-01
- Page
- Seite 34 (sequence 5)
- Language
- German
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Manfred Lau-bert. Die Judcirfrage auf den Posener Provinziallandtagen von 1827 und 1845 Das Gutachten des Landtags vom 21. Dezember war für die Anschauungen der damaligen Zeit und im Vergleich mit den Voten der übrigen Provinzen, wenn es auch die landläufigen Vorwürfe gegen die alttestamentarischen Glaubensgenossen übernahm, verhältnismäßig human, namentlich insofern, als es zu einer Besserung durch allmähliche Emanzipation die Hand zu bieten versuchte. Die Mehrheit der Deputierten erachtete zwar die Anwendung des Gesetzes von 18129) und die Beteiligung der Juden mit allen bürgerlichen Rechten und Freiheiten noch für verfrüht und zu gefährlich, da hiervon der Verfall eines großen Teils der Kaufmannschaft und ihr Erliegen unter den Ränken der mosaischen Glaubensgenossen zu besorgen war, und da der Unterschied in Sitten und Lebensweise zu sehr von denen der Christen abwich und die Juden sich bisher „durch Betreibung des Ackerbaus und Führung eines körperliche Anstrengung erfordernden Gewerbes des Bürgerrechtes würdig zu machen nicht bestrebt" hatten. Gleichwohl wurde zugegeben, daß einige von ihnen der Gleichberechtigung mit den Christen würdig seien. Aber verworfen wurde die Erteilung des Bürgerrechts an einzelne und die in den bisher fertiggestellten Gesetzentwürfen öfter vorgesehene Schaffung von zwei Klassen, der naturalisierten und der nicht naturalisierten, bloß geschützten Juden, weil eine Unterscheidung sehr schwierig durchzuführen war und weil, wie mit etwas sophistischer Begründung angenommen wurde, die bevorzugten Gemeindemitglieder nach ihrer Emanzipation aus Konkurrenzneid kein Interesse mehr für den Aufstieg ihrer übrigen Glaubensgenossen hegen würden, während andernfalls bei ihnen der Anreiz zur Förderung der Gesamtheit lebendig bleiben mußte. Die Klassentrennung ließ also eine Hinausschiebung des Zeitpunktes für die Gleichstellung des führerlos gewordenen Gesamtjudentums befürchten. Allgemein verneint wurde die Frage, ob eine Fortdauer des augenblicklichen Zustandes angemessen sei, denn die Juden befanden sich in einer Situation, die nicht als gesetzlich geregelt betrachtet werden konnte. Die Einzelvorschläge der Versammlung mündeten in das Verlangen aus, daß den Alttestamentariern für die nächsten 10 Jahre das Bürgerrecht versagt werden möge, in der Auffassung, daß dessen Bewilligung ihrem Bemühen, es zu verdienen, hinderlich sein werde. Hingegen wurde vorgeschlagen: 1. Alle bei Erlaß des künftigen Gesetzes in der Provinz wohnhaften Juden werden dessen Bestimmungen unterworfen. 2. In der Provinz gebürtige, aber ausgewanderte Juden gehören nicht unter das Gesetz. 3. Alle anderen Juden sind Fremde. 4. Alle jüdischen Familienhäupter sollen bestimmte Stammnamen annehmen. Bromberg wieder mit dem Vermerk der Unzuverlässigkeit des Ergebnisses von 1816 versehen war. Danach hatten: Departement Posen Departement Bromberg Einwohner 1816 : 570 758 1825 : 706 396 Juden 37 772 45 856 Christen 532 968 660 540 Einwohner 243140 325 529 Juden 14187 19 275 Christen 228953 306 254 Plus: 135 638 8084 127 554 82 389 5 088 77 301 Die Zunahme der jüdischen Bevölkerung war hiernach im Bromberger Departement nicht ganz 7<>/o gegen etwa 6<>/o der Einwohnerzahl von 1816. 8) Der Gesamtwert der städtischen Grundstücke betrug 1210 614 bezw. 419089 r. 9) Dessen Uebertragung wurde von den Abgeordneten, wenn auch nicht allgemein, mißbilligt, da es den Erwartungen nicht entsprochen hatte, und da in Posen die Kulturstufe der Juden niedriger als die der Christen und ihre Zahl größer als anderwärts war. 34