Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 4
- Article
- Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 251 (sequence 1)
- Language
- German
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Beitrag zur Geschichte der Juden in Oberhessen von ihrer frühesten Erwähnung bis zur Emanzipation Von Rosy Bodenheimer '1. Die Anfänge der Judensiedlungen im Gebiete der heutigen Provinz Oberhessen1). In Oberhessen mit seinem Gewirre kleinster reichsunmittelbarer Territorien wird der Grundsatz für die jüdische Ansiedlung bedeutsam, daß jeder reichsunmittelbare Reichsstand, und sei es der kleinste Reichsritter, eo ipso das Judenregal besitzt. Denn fast alle diese Privilegierten haben von ihrem Rechte, Juden aufzunehmen, einen ausgiebigen Gebrauch gemacht2). Aber auch an einer anderen Erscheinung, die typisch für Oberhessen ist, darf nicht vorübergehen, wer sich mit der Geschichte der dortigen Judensrchaft befaßt. Eine ganze Reihe hessischer Adelsgeschlechter übte hergebrachtermaßen die Judenaufnahme. Es waren dies die Schencken von Rülfenrod und Kestrich und die von Hermannstein (Seitenlinien der Schencken zu Schweinsberg)3), die Ganerben des Busecker Tals, die Herren von Nordeck zur Rabenau, die Herren von Seebach, von Wolf, von Nagel, von Dieden, von Nöding. Die Herren von Breidenbach erhielten zwar das halbe Schutzgeld der im Breidenbacher Grunde angesiedelten Juden4), die andere Hälfte x) Die folgende Darstellung beruht im wesentlichen auf Aktenmaterial aus dem Hessischen Staatsarchiv zu Darmstadt, aus den fürstlich und gräflich Solms'schen Archiven zu Braunfels, Lieh, Laubach und Assenheim, aus dem gräflich Stollbergschen Archiv zu Ortenberg und dem fürstlich Ysenburgschcn Gesamtarchiv zu Büdingen. Das bereitwillige Entgegenkommen der Archivverwaltungen ermöglichte es mir, meine Arbeit auf Akten zu stützen, die zum größten Teile wissenschaftlich noch nicht ausgewertet worden sind. Den leitenden Herren der genannten Archive möchte ich an dieser Stelle meinen aufrichtigen Dank aussprechen. D. Verf. 2) Der älteste erhaltene Schutzbrief für Hessen ist aus dem Jahre 1414. Angeführt bei C. F. Günther, Bilder aus der Hessischen Vorzeit, Darmstadt 1853, S. 73. 3) Hess. Staatsarch. XI, 1. Konv. 9, fol. 16. (Acta ministeriales betr. den Tudenschutz in den adeligen Gerichten, in specie in dem Busecker Thal. 1776/96.) *) Hess. Staatsarch. XI, 1. Konv. 9, fol. 16. 251