Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
- Volume
- 1931
- Issue
- Heft 2-3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1931-01-01
- Page
- Seite 216 (sequence 3)
- Language
- German
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Literatur für Brünn5) und für Olmütz6), wonach die dortigen Juden die städtischen Lasten mittragen sollten, und auf die Urkunde Johanns von Luxemburg von 13227) für Eger, worin er gestattet, „daz die juden ze Eger mit der stat vns dienen sullen". Zu S- 104 vgl. auch Zycha, Prag (Prag 1912), S. 99 unter Berufung auf W e 11 e s z. Die Arbeit Fs. ist infolge gewissenhafter, sorgfältig abwägender Benützung und Wertung der Quellen — vor allem auch der hebräischen Berichte — und der gefälligen Darstellung ihrer Ergebnisse eine begrüßenswerte Bereicherung des Schrifttums zur jüdischen wie auch zur deutschen Rechtsgeschichte. Prag. Wilhelm Weizsäcker. Ernst Mummenhoff, Gesammelte Aufsätze und Vorträge, hrsg. vom Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg, Bd. I.: Aufsätze und Vorträge zur Nürnberger Ortsgeschichte. Nürnberg 1931. Frommann u. Sohn. Mit Bildnis des Verfassers, Vorwort und 384 Seiten. Ernst Mummenhoff, der ausgezeichnete Historiograph Nürnbergs, ist vor kurzem gestorben. Anläßlich seines 80. Geburtstages im Jahre 1928 ernannte ihn die Stadt zu ihrem Ehrenbürger, und der Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg, der im selben Jahre sein 50 jähriges Bestehen feierte, beschloß als würdigste Ehrung für seinen langjährigen Vorsitzenden die Herausgabe seiner zerstreuten Aufsätze und Vorträge in drei Sammelbänden-. Das Erscheinen dieses I. Bandes durfte der Jubilar noch erleben. Er enthält 16 Abhandlungen, auch einige bisher ungedruckte, die sich auf die Ortsgeschichte Nürnbergs und seines ehemaligen Gebietes beziehen. Zwei davon behandeln die Geschichte der Nürnberger Juden bis zu ihrer Austreibung im Jahre 1499. Der eine bietet einleitend einen Ueberblick über die allgemeine Geschichte der deutschen Juden im Mittelalter, der sich ebenso sehr durch die sachkundige quellenmäßige Zusammenstellung der leitenden Geschehnisse, wie durch die ruhige und vorurteilslose Beurteilung der jüdischen Verhältnisse auszeichnet. Was dann speziell über die Geschichte der Nürnberger Juden ausgeführt wird, zuerst über ihre äußere Geschichte, dann im zweiten Aufsatz über die Topographie und Statistik der jüdischen Bevölkerung sowie über kulturhistorisch wichtige Einzelheiten aus ihrem inneren Leben, bildet noch immer die wichtigste Quelle für die Darstellung dieser Spezialgeschichte. Auch die Abhandlung über die Geschichte und Topographie des Nürnberger Marktplatzes hat solche Bedeutung; denn der schöne Marktplatz, heute die berühmte Zierde Nürnbergs, war einst das Area!, auf dem das mittelalterliche Ghetto stand. Die Forschungen Mummenhoffs über die Juden waren vor einem Vierteljahrhundert in einem Zeitungs-Unterhaltungsblatt zuerst erschienen und sind ohne Aenderungen in diese Sammlung aufgenommen. Manches hätte unterdessen noch ergänzt werden können; z. B. auf S. 343, daß der bekannte Judenstein, der einzige Ueberrest der letzten mittelalterlichen Synagoge, nunmehr in die Wand der jetzigen Synagoge eingelassen ist. Nur an einer Stelle, S. 337, nimmt Mummenhoff in einer Anmerkung Bezug auf neuere Anschauungen und zwar über die allererste Siedlung der Juden in Nürnberg, die nach der bisherigen Meinung sich alsbald auf der Sebalderseite befand, während Dr. Wilhelm Kraft sie auf die Lorenzerssite verlegt. Herr Dr. Wilhelm Kraft äußert sich auf meine Bitte zu dieser Frage folgendermaßen: „Durch meinen Aufsatz ,Der Königshof in Nürnberg und seine Beziehung zur ältesten Stadtgeschichte' (Frank. Monatshefte 1930, Nr. 2, 3 u. 6) ist u. a. auch die Frage der ältesten Judensiedlung in Nürnburg in Fluß gekommen, da ich entgegen der bisher herrschenden Meinung den Stand- 5) Emier, Regesta Bohemiae II, Nr. 1140. Vgl. auch ebd. III, Nr. 2039 (1333). 6) Emler, Regesta Bohemiae II, Nr. 1147. ') Celakovsky, a.a.O. II, Nr. 123. 1377 gestattet Karl IV. denEgerern, auf ihre Inwohner, das Land und die Juden eine Steuer zu legen. Siegl„ a.a.O., S. 37. 216