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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland · 1931-01-01 · Heft 2-3 · p. Seite 130

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland
Volume
1931
Issue
Heft 2-3
Article
Mittelalterliche Schandbilder jüdischer Gläubiger gegen ihre Schuldner
Date
1931-01-01
Page
Seite 130 (sequence 2)
Language
German
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teressant. Ueber hessische Adlige und Ritter, deren Namen geradezu „Jud" lauten oder wie der dieses Schuldbürgen, des Regensburger Stadthauptmanns Gebhard Judmann, sonst Anklänge an jüdische Namen zeigen, hat kürzlich in der Zeitschrift „Jüdische Familienforschung" B. Jacob berichtet, und aus diesem ganz unzureichenden hessischen Material ohne Kenntnis der auch in Bayern und anderwärts häufigen Parallelfälle weitgehende Schlüsse gezogen, die jeder Berechtigung entbehren. In Redensarten erscheinen Wortbildungen, die an die Juden gemahnen, sehr häufig. Sie haben vielfach mit Juden überhaupt nichts zu tun — so z. B. die Redensart „das Jüdel spielt mit ihm" (ZGJD 5, 111 und 306) — oder nehmen auf die Juden in nur allegorischer Weise Bezug, so bei dem Gebrauch, einen Lehrbuben vor der Gesellenprüfung, die mit einer wässerigen Zeremonie („Taufe") verbunden war, einen „Juden", d. h. einen noch Ungetauften, zu nennen (vgl. Schindlers Altbayerisches Wörterbuch.) Aehnlich werden die jüdisch klingenden Personennamen z. B. von Förstemann (Namensbuch) überhaupt nicht auf die Juden, sondern auf die Jüten und Juthungen zurückgeführt. Auch wenn man diese Deutung von Förstemann annehmen will, so braucht sie keinesfalls für alle Fälle zuzutreffen. Wo man einen Zusammenhang mit den Juden annehmen will, müßte man analog der oben besprochenen Deutung der Redensarten auch bei den Namensbildungen an die zahlreichen Möglichkeiten einer allgemeinen bildmäßigen Anknüpfung an jüdische Verhältnisse denken, ehe man den speziellen Zusammenhang einer Abstammung von Juden in Betracht zieht. An solchen allegorischen Anknüpfunfen gibt es eine Fülle von Möglicheiten: Ableitung aus Spitznamen, aus Ortsnamen, aus der Wohnlage, dem Aussehen, aus der Tätigkeit, dem Amt u. dgl. Für eine ganze Anzahl dieser Möglichkeiten gibt es tatsächliche Belege, und in ihrer Summe haben sie für die Deutung jüdisch klingender Namensbildungen viel größeres Gewicht als die ganz in der Luft hängende Behauptung der Judenstämmigkeit. Beispiele für Verhältnisse, die solche Namensbildungen begünstigen. lassen sich in fast jeder größeren mittelalterlichen Quellensammlung finden. Es sei hier deshalb nur kurz an einige wenige Möglichkeiten erinnert: 1.) Ableitung aus dem Aussehen: „Einen Juden im Gesicht haben", bedeutete: einen stachligen Bart tragen. 2.) Ableitung aus der Wohnlage: „Unter den Juden" war eine nähere Bezeichnung für viele Christen, die im hohen Mittelalter zwischen den Juden wohnten. Auf jüdische Nachbarschaft weisen Familiennamen hin wie „von der Judenbrücke". Anfang des 15. Jahrhunderts wurden in Landshut die Juden umquartiert. Dabei fand auch ein vielfacher Grundstücksbesitzwechsel zwischen Juden und Christen und für einige Zeit die Aufhebung der getrennten Siedlungsweise statt. Es bedarf keiner näheren Begründung, daß dies, zumal so kurz vor der Judenvertreibung, zu Namensbildungen führen konnte, die, aus der Wohnlage hergeleitet, den Charakter von Spitznamen gewinnen konnten. 3.) Spitznamen: Der redensartliche Gebrauch des Wortes „judaizare" in seinem theologischen und wirtschaftlichen Doppelsinn deutet darauf hin, in welchem Grade die Erscheinungen des jüdischen Lebens zu Allgemeinbegriffen sublimiert und damit geeignet gemacht wurden, die tatsächliche Verbindung mit den jüdischen Verhältnissen abzuwerfen. Noch heute bedeutet im Volksmund der „Jud" durchaus nicht immer eine Person, die jüdischer Abstammung oder jüdischen Glaubens ist. 4.) Tätigkeit und Amt: Ob in einzelnen Fällen die Tätigkeit eines Judenrichters, Judenschergen, Judenfleischers usw. zu jüdisch klingenden Namensbildungen geführt hat, ist schwerlich nachzuweisen; es darf aber vermutet werden. Bei der Fülle dieser Möglichkeiten, die in ihrer Summe zugleich Wahrscheinlichkeiten sind, könnten nur die Einzelbetrachtung und der Einzelnachweis zu einer bestimmt formulierten Behauptung berechtigen. Die tatsächliche Abstammung von Juden steht zwar vollberechtigt neben allen anderen Möglichkeiten, erhebt sich an Wahrscheinlichkeit aber keineswegs über sie, ja sie bleibt aus folgender Erwägung sogar hinter den anderen Möglichkeiten zurück. Von fast allen Täuflingen ist uns überliefert, daß sie nach dem Glaubenswechsel auch den Namen ge- 130

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